Düsseldorfer Jugendportal

Sprich über deine Stadt!

640 640 1000 1000 1000

Strafe für die ganze Klasse

20.09.2013

Für laute Klassenkameraden wird die gesamte Klasse bestraft? Der Schulausflug wird gestrichen, weil jemand die Wände bekritzelt hat? Solche Strafen dürfen Lehrer nicht verhängen, so steht es im Schulgesetz.

"Wenn ihr weiter so laut seid, bekommt ihr eine Sonderaufgabe." Diesen Satz hat wohl jeder Schüler schon einmal gehört. Und nicht wenige von uns mussten dann am schönen Juli-Nachmittag eine Doppelseite aus dem Englischbuch abschreiben. Und das, obwohl eigentlich nur eine kleine Gruppe von Schülern geredet hat. Ungerecht. Wenn eine gesamte Gruppe, zum Beispiel eine Schulklasse, für den Fehltritt einer einzelnen oder einiger weniger Personen bestraft wird, dann nennt man diese Strafe "Kollektivstrafe".

Besonders an Schulen sind diese Strafen bei Lehrern ein beliebtes Mittel um eine Schulklasse dazu zu bringen, einzelne Mitschüler zu beruhigen oder von negativem Verhalten abzuhalten. Doch solche Strafen sind verboten. So heißt es im Schulgesetz Nordrhein-Westfalens zu sogenannten "Erzieherischen Einwirkungen" und "Ordnungsmaßnahmen" (kurz: Strafen): "Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist." (Schulgesetz NRW, § 53 Absatz 1 Satz 5)

Im Klartext: Lehrer dürfen einen Schüler nur dann bestrafen, wenn sie nachweisen können, dass er sich tatsächlich strafwürdig verhalten hat. Kann der Lehrer das nicht nachweisen, darf keine Strafe ausgesprochen werden. Ist also beispielsweise eine Schulklasse laut, so ist das Aufgeben einer Sonderaufgabe nur dann erlaubt, wenn jeder anwesende Schüler an der übermäßigen Lautstärke beteiligt war. Gab es stille Schüler, so dürfen diese nicht für das Verhalten der anderen bestraft werden. Sollte ein Lehrer trotzdem zu diesem Mittel greifen, kann sich der betroffene Schüler weigern, die Strafe hinzunehmen.

Sollte es dabei Probleme geben, hilft die BezirksschülerInnenvertretung Düsseldorf jederzeit mit Beratung oder als Gesprächspartner weiter. Eine aktuelle Version des Schulgesetzes als PDF-Dokument gibt es unter www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf.

Der Gesetzesteil zur Bestrafung von Schülerinnen und Schülern findet sich auf Seite 11.


Hinweis der Redaktion: Die hier gegebenen Informationen spiegeln den Stand im Juli 2013 wieder und beziehen sich ausschließlich auf Schulen in Nordrhein-Westfalen. Für Fragen zu anderen Bundesländern empfehlen wir die jeweils zuständigen LandesschülerInnenvertretungen.

von youpod

Kommentar verfassen

Mari

06.05.202220:53

Ich bin genau der selben Meinung aber es gibt immer noch Lehrer die es anscheinend nicht wissen. Ich bin genau der selben Meinung aber es gibt immer noch Lehrer die es anscheinend nicht wissen.

Bitte fülle alle Felder aus die mit * markiert sind.