Stadt warnt vor K.-o.-Tropfen auf der Kirmes
08.07.2011
- In Kneipen, Discotheken, Festzelten etc. das eigene Glas nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Vor dem Gang zur Tanzfläche oder zur Toilette das Glas möglichst austrinken.
- Hat die Möglichkeit bestanden, dass jemand unbemerkt etwas in das Glas getan haben könnte, zur eigenen Sicherheit ein neues Getränk bestellen.
- Bei plötzlicher Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein Freunde und/oder das Personal des Betriebes ansprechen und niemals mit Fremden mitgehen.
- Wenn jemand in einer Kneipe oder Disco plötzlich über Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein klagt, seine Aussagen ernst nehmen und Freunde und/oder Personal hinzuziehen. Wenn es dem Menschen sehr erkennbar schlecht geht, sollte ein Krankenwagen alarmiert werden.
- Wer den Verdacht hat, unter Einfluss von K.-o.-Tropfen geraten zu sein, sollte den Polizeinotruf 110 wählen.
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