Den Zivildienst gibt es nicht mehr, dafür aber den Bundesfreiwilligendienst und den Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Die jungen Freiwilligen haben Anspruch auf Kindergeld. Das Gesetz wird gerade angepasst.
Damit die Familienkasse das Kindergeld an die Freiwilligen unter 25 Jahren auszahlen kann, benötigt es gesetzlichen Voraussetzungen. An diesen wird gerade gearbeitet. Sie treten im Herbst in Kraft, teilte die Düsseldorfer Arbeitsagentur mit. Dann würde das Kindergeld auf Antrag rückwirkend ausgezahlt
In der Praxis bedeutet das: Die Eltern der Freiwilligen können bereits jetzt, nach Antritt des Dienstes, einen Antrag auf Kindergeld stellen.
Die Familienkasse bearbeitet die Anträge aber erst im Herbst, wenn die gesetzlichen Vorschriften geändert wurden. Danach gibt es das Kindergeld – auch rückwirkend.
Für Freiwillige unter 25 Jahren, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren, ändert sich nichts.
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