Düsseldorfer Jugendportal

Sprich über deine Stadt!

640 640 1000 1000 1000

Grenzen bei Hausaufgaben

04.09.2013

Draußen scheint die Sonne, die achte Schulstunde ist zu Ende und trotzdem müssen wir zu Hause bleiben: Die Hausaufgaben liegen noch auf dem Schreibtisch. Nervig. Doch für Hausaufgaben gibt es Regeln, nicht alles ist erlaubt. Trotz langer Schulzeit von bis zu zehn Schulstunden am Tag müssen wir auch am Nachmittag oft noch über Mathe-Formeln und Englisch-Vokabeln brüten, während unsere Freunde schon lange im Schwimmbad sind. Doch was kaum ein Schüler weiß: Für die Vergabe von Hausaufgaben gibt es Regeln, an die sich die Lehrer halten müssen. Wozu gibt es Hausaufgaben? Hausaufgaben sollen dazu dienen, die im Unterricht erlernten Inhalte zu behalten und anzuwenden. Daher müssen alle Aufgaben, die vom Lehrer aufgegeben werden, diese Voraussetzung erfüllen. "Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausfallenden Unterricht verwandt werden sollen oder der Disziplinierung dienen, sind nicht zulässig", sagt dazu das Schulgesetz. (BASS 12 - 31 Nr. 1 Abs. 2.2.1) Wie viele Hausaufgaben sind erlaubt? Bei der Bemessung von Hausaufgaben ziehen die Schulvorschriften in Nordrhein-Westfalen klare Grenzen. So müssen die Aufgaben "in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig, d. h. ohne fremde Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können" (BASS 12 - 31 Nr. 1 Abs. 2.2.1). Auch die Zeit, die als angemessen gilt, wird vom Gesetz festgelegt. So darf ein Schüler in der 5. und 6. Klasse täglich höchstens 90 Minuten, ein Schüler der Klassen 7 bis 10 höchstens zwei Stunden an seinen Hausausgaben sitzen. Werden diese Zeiten häufiger überschritten, sollte die Klasse das Gespräch mit der Klassenleitung suchen. Für die Klassen 11 und 12 gibt es keine einheitliche Festlegung für eine Hausaufgaben-Höchstdauer, "eine zeitliche Überforderung der Schülerinnen und Schüler sollte aber vermieden werden", erklärt hierzu das NRW-Schulministerium. Meine Lehrer geben Hausaufgaben auch am Wochenende und in den Ferien auf! Die Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien dienen der Erholung der Schüler. Hausaufgaben, die über die Ferien aufgegeben werden, sind daher verboten. Das Vor- oder Nacharbeiten von Unterrichtsinhalten in den Schulferien ist nur in Ausnahmefällen und dann auch nur freiwillig erlaubt, zum Beispiel, wenn ein Schüler für längere Zeit krank war und nun den verlorenen Unterrichtsstoff aufholen muss. Ähnlich sieht es bei langen Schultagen aus. Haben die Schüler neun oder mehr Stunden Unterricht (hierzu zählen auch Freistunden), so sind Hausaufgaben, die zum nächsten Tag aufgegeben werden sollen, untersagt. Diese Regelung greift auch am Wochenende. Schüler, die samstags Unterricht haben, dürfen für den darauffolgenden Montag grundsätzlich keine Aufgaben für zu Hause mit auf den Weg bekommen. Das gilt auch für sonstige Feiertage. Darf mein Lehrer meine Hausaufgaben benoten? Da die Hausaufgaben die schulische Arbeit nur ergänzen und nicht ersetzen sollen, dürfen diese Ausarbeitungen eigentlich nicht benotet werden. Allerdings sollen sie "unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden". Werden die Hausaufgaben also nicht regelmäßig erledigt, kann der Lehrer hierfür eine schlechte Note vergeben, um den Schüler zu mehr Mitarbeit anzuregen. Trotz dieser Regelung haben Lehrer häufig einen Trick in der Hinterhand, vor dem Kathrin Klaver, Mitglied im Vorstand der BezirksschülerInnenvertretung Düsseldorf, warnt: "Lehrer dürfen spontan und ohne Ankündigung schriftlich in einer Art Test die Hausaufgaben abfragen und diesen Test dann auch benoten. Deshalb sollten die Aufgaben möglichst regelmäßig erledigt werden", so die 18-Jährige. Und noch ein Tipp für Ganztagsschulen: Für die immer häufiger auftretenden Ganztagsschulen gibt es einen besonderen Paragraphen im Gesetz, in dem es heißt: "Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, sodass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen." Wie diese Regelung an den Ganztagsschulen dann umgesetzt wird, entscheidet allerdings die betreffende Schule selbst. Alle gesetzlichen Regelungen zum Thema "Hausaufgaben" sind in der folgenden PDF-Datei aufgelistet: www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/12-31Nr1.pdf Hinweis der Redaktion: Die hier gegebenen Informationen spiegeln den Stand im Juli 2013 wieder und beziehen sich ausschließlich auf Schulen in Nordrhein-Westfalen. Für Fragen zu anderen Bundesländern empfehlen wir die jeweils zuständigen LandesschülerInnenvertretungen.

von youpod

Kommentar verfassen

Bitte fülle alle Felder aus die mit * markiert sind.