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Jugendrat fragt die Stadt: Welche Partizipationsmöglichkeiten gibt es für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger?

28.05.2015

Die Verwaltung beantwortete die Frage des Jugendrats Düsseldorf mit den offiziellen zentralen Wahlmöglichkeiten in unserer Demokratie, aber auch mit verschiedenen Sprechstunden in den BVs. Aber würden dir nicht noch ein paar mehr Beteiligungsangebote einfallen?

Anfrage des Jugendratsmitglieds Antonia Uhl, hier: Partizipationsmöglichkeiten für Bürger


Welche Partizipationsmöglichkeiten gibt es für Düsseldorfer Bürger?

Antwort:
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger haben zahlreiche Möglichkeiten, sich am politischen Geschehen in Düsseldorf zu beteiligen. Die wichtigste Form der politischen Partizipation ist sicherlich die Teilnahme an den Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, Integrationsratswahl, Seniorenbeiratswahl, Jugendratswahl) zur Bestimmung der politischen Führung und Steuerung des politischen Kurses.

Für die Düsseldorfer Politik sind die Kommunalwahlen (Oberbürgermeisterwahl, Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen) von besonderer Bedeutung. Zu den Kommunalwahlen ist wahlberechtigt, wer Deutsche/r oder Unionsbürger/in ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Düsseldorf wohnt. (Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung)
(http://www.duesseldorf.de/wahlen/die_wahlen/kommunalwahl/index.shtml)

Zu den Kommunalwahlen wahlberechtigte Bürger/innen haben zudem die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen und unter Beachtung bestimmter Verfahrensvorschriften zu beantragen (Bürgerbegehren), in wichtigen Angelegenheiten der Stadt anstelle des Rates oder der Bezirksvertretung selbst zu entscheiden (Bürgerentscheid). Handelt es sich um eine Angelegenheit, für die die Bezirksvertretung zuständig ist, so sind nur die im Stadtbezirk wohnenden Bürger/innen unterschrifts- und abstimmungsberechtigt. (§ 26 GO NRW)
(http://www.duesseldorf.de/wahlen/buergerbegehren_buergerentscheid/index.shtml)

Auf Landes- bzw. (selten auf) Bundesebene ermöglicht das Verfahren der Volksabstimmung (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) der Bürgerschaft, Vorschläge und Gesetzentwürfe in ein Parlament einzubringen und letztendlich über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage zu entscheiden. Mit einem Einwohnerantrag können Personen, die länger als drei Monate in Düsseldorf wohnen und mindestens 14 Jahre alt sind, unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften beantragen, dass der Rat bzw. die Bezirksvertretung sich über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet. (§ 25 GO NRW)

Neben den Begehren hat jeder das Recht, schriftliche Anregungen oder Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung zu richten. Ansprechpartner sind in Düsseldorf die Ombudsleute (http://www.duesseldorf.de/rathaus/ombud/ombudsleute.shtml).

Mit der Bearbeitung dieser Eingaben beschäftigt sich auch der Anregungs- und Beschwerdeausschuss. (§ 24 GO NRW) Der Rat unterrichtet in allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt die Einwohner. Dies kann z.B. durch Einwohnerversammlungen geschehen. Grundsätzlich besteht bei der Unterrichtung die Gelegenheit zur verbalen Äußerung und Erörterung. (§ 23 GO NRW; s.a. Anhörungen von Bauleitplänen § 3 Baugesetzbuch)

Zu angebotenen Fragestunden für Einwohner/innen (z. B. im Stadtbezirk 8) können vorab zu bezirksrelevanten Themen schriftlich Fragen eingereicht werden, welche dann in der Fragestunde seitens der Verwaltung beantwortet werden. Diskussionen zu einem zentralen Leitthema sind bei den jährlich stattfindenden Stadtbezirkskonferenzen der Bezirksvertretung 8 an wechselnden Örtlichkeiten in den vier Stadteilen erwünscht.

Je nach Thema und Örtlichkeit (z. B. 2012 in einem Jugendzentrum) werden insbesondere die Jugendlichen angesprochen. Politisch engagieren kann man sich z. B. ebenfalls als Mitglied in einer Partei oder Wählergemeinschaft, in Interessenverbänden, Gewerkschaften und Umweltorganisationen. Oftmals sind auch Nicht-Mitglieder bei den Versammlungen ausdrücklich willkommen.

Mit der Übernahme eines Ehrenamtes/einer ehrenamtlichen Tätigkeit (z. B. als Mitglied eines Wahl-/ oder Abstimmungsvorstandes bei einer Wahl oder einem Bürgerentscheid) kann man aktiv Prozesse zur Ausübung des demokratischen Rechts unterstützen. www.duesseldorf.de/buergerinfo/12/index.shtml

Offene Briefe an Rat, Bezirksvertretung, einzelne politische Personen und Presse bieten oftmals den Auftakt für Bürgerinitiativen zur Durchsetzung von Zielen und Interessen. Auch das Internet ermöglicht schnell und unkompliziert den Austausch über politische Themen in Blogs, Foren, sozialen Netzwerken und per E-Mail. Artikel 8 des Grundgesetztes sichert allen Deutschen das Recht auf Versammlungsfreiheit zu. Als Ausdruck politischer Unterstützung oder politischen Protestes sind Demonstrationen oder Schweigemärsche möglich. Der Öffentlichkeit ist der Besuch der Rats- und Ausschusssitzungen und der Sitzungen der Bezirksvertretungen (im öffentlichen Teil) jederzeit möglich. Inhaltliche Informationen wie auch Sitzungstermine finden sich u. a. in den Lokalteilen der Tageszeitungen, im Amtsblatt, sowie im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf (inkl. News- und Infoletter: www.duesseldorf.de; http://www.duesseldorf.de/infoletter).

Weitere Informationen (z. B. Kontaktdaten)und Termine für Bürgersprechstunden finden sich auch in den Schaukästen der einzelnen Bezirksvertretungen und dem Flyer "Bezirksvertretungen", der zurzeit neu erstellt wird. 

Wie können sich Jugendliche in Düsseldorf aktiv an politischen Vorgängen beteiligen? 

Antwort:
Grundsätzlich stehen auch Jugendlichen die unter Punkt 1 genannten Möglichkeiten offen. (Entscheidend für den Erhalt des Wahlrechts sind die entsprechenden Wahlvorschriften.) Hervorzuheben ist hier natürlich die Kandidatur zum Mitglied des Jugendrates. Jugendliche können sich mit Ihren Anliegen an die gewählten Vertreter im Jugendrat wenden. Im Rahmen von Podiumsdiskussionen, die speziell für Schülerinnen und Schüler angeboten werden (z. B. vom städtischen Programm "Demokratie-Lernen": http://www.duesseldorf.de/demokratielernen/index.shtml), können junge Menschen zu verschiedenen Themen mit politischen Akteuren ins Gespräch kommen und debattieren.


In welchen Bezirksvertretungen gibt es Sprechstunden und für wen sind sie zugänglich?

Antwort:
Stadtbezirk 1: Es finden regelmäßige Bürgersprechstunden in der Bezirksverwaltungsstelle 1 statt, die auch für Jugendliche zugänglich sind. Ferner ist zukünftig eine aufsuchende Bürgersprechstunde (z. B. in Jugendfreizeiteinrichtungen) geplant.

Stadtbezirk 2: Es werden neben den Bürgersprechstunden in der Bezirksverwaltungsstelle 2 auch Gesprächstermine mit dem Bezirksvorsteher angeboten. Die für den Stadtbezirk gewählten Vertreter/innen des Jugendrates werden zu den Sitzungen der Bezirksvertretung eingeladen.

Stadtbezirk 3: Ab dem 30.09.2014 will die Bezirksvertretung 3 einen Tagesordnungspunkt "Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Bezirksvertretung" einrichten und der anwesenden Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, während der Sitzung Fragen an die Politik zu stellen.

Stadtbezirk 4: Es gibt keine Bürgersprechstunden in der Bezirksvertretung. Es können allerdings individuelle Gesprächstermine mit dem Bezirksvorsteher oder der Bezirksverwaltungsstelle vereinbart werden.

Stadtbezirk 5: Feste Sprechstunden werden in der Bezirksvertretung 5 nicht angeboten. Für konkrete Fragen und Anregungen stehen aber die Mitglieder der Bezirksvertretung über die Kontaktdaten oder bei diversen Veranstaltungen im Stadtbezirk unmittelbar zur Verfügung.

Stadtbezirk 6: Zurzeit sind keine allgemeinen Sprechstunden terminiert. Jedoch können alle Mitglieder der Bezirksvertretung 6 – insbesondere der Bezirksvorsteher und seine Stellvertreter - von jedem Interessenten auch kurzfristig kontaktiert werden. Auch die Bezirksverwaltungsstelle ist gerne bei der Kontaktaufnahme behilflich.

Stadtbezirk 7: Es werden aktuell keine Sprechstunden angeboten. Alle Mitglieder der Bezirksvertretung 7 und auch die Bezirksverwaltungsstelle stehen jederzeit für Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung in individuellen Gesprächen oder auf den vielfältigen Veranstaltungen, bei denen Politik und Verwaltung präsent sind, im Stadtbezirk zur Verfügung.

Stadtbezirk 8: Der Bezirksvorsteher bietet für alle Bürgerinnen und Bürger Sprechstunden im Rathaus Eller an. Zu diesen Sitzungen wird auch die Vertreterin des Jugendrates eingeladen und kann die Anliegen der im Stadtbezirk 8 lebenden Jugendlichen vortragen. Ebenso laden die Fraktionen zu Sprechstunden ein.

Stadtbezirk 9: Der Bezirksvorsteher bietet Bürgersprechstunden für Interessenten an. Individuelle Terminvereinbarungen sind auch möglich.

Stadtbezirk 10: Bürgersprechstunden werden vom Bezirksvorsteher in unregelmäßigen Abständen angeboten. Darüber hinaus findet jeden 1. Mittwoch im Monat eine gemeinsame offene Sprechstunde für alle Interessierten gemeinsam mit der Bezirkspolizei, dem Schiedsmann und dem Ordnungs- und Servicedienst statt. Auch über die Bezirksverwaltungsstelle 10 können Kontakte zu den Mitgliedern der Bezirksvertretung oder der Fraktion hergestellt werden.

von Jugendrat_Duesseldorf

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