Schule ist aus. Schulabgänger planen und probieren ihre


ersten Schritte in ein selbstständiges Leben: Rund um Reisen, soziales Jahr,

Job, Ausbildung oder Studium steht auch die Absicherung von Alltagsrisiken mit

auf der To-do-Liste. Versicherungsgesellschaften locken die künftige, aber noch

unerfahrene Kundschaft mit scheinbar maßgeschneiderten Paketen. “Doch viele

Versicherungen sind oft zu teuer, bieten unsinnigen Schutz und decken wirklich

riskante Lücken nicht ausreichend ab”, warnt die Verbraucherzentrale NRW. “Am

Anfang sind es Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung die

Berufs- und Ausbildungsstarter als Basis-Trio wirklich brauchen, um Leib und

Teilhabe am Leben sinnvoll abzusichern”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Bei einem überlegten Abschluss helfen folgende Tipps:

Krankenversicherung: Dieser Gesundheitsschutz ist


verpflichtend für jeden! Während Berufsanfänger meist automatisch in einer

gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, genießen viele

Studienanfänger noch bis zum Alter von 25 Jahren den Schutz der beitragsfreien

Familienversicherung. Wer beim Studentenjob jedoch mehr als 450 Euro im Monat

verdient, muss selbst in die Krankenversicherung einzahlen. Für den Job in den

Semesterferien gelten aber Ausnahmen, da darf auch mal mehr verdient werden.

Angehende Erstsemester, die über ihre Eltern privat krankenversichert sind,

stehen vor der Qual der Wahl, ob sie während des Studiums weiter umfassend

privat versichert bleiben wollen oder nicht. Globetrotter, die den

Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder Studenten, die ein paar Semester im

Ausland studieren, sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung

abschließen. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche

Behandlungen in europäischen und einigen fernen Ländern. Die private

Zusatzversicherung hingegen übernimmt die Kosten weltweit – also etwa in den

USA, Asien und Australien – und dann auch für den Rücktransport.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die frühzeitige


Absicherung des Verlustes der eigenen Arbeitskraft über eine private

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Azubis und Studenten gleichermaßen

wichtig. Denn Betroffene, die aufgrund eines Unfalls oder einer schweren

Erkrankung keinen Beruf mehr ausüben können, bekommen nur eine gesetzliche

Rente, wenn hierfür mindestens fünf Jahre lang Beiträge entrichtet wurden. Wer

noch nichts oder nur kurze Zeit in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält keine

Rente bei einer Erkrankung oder einem privaten Unfall. Die private BU-Rente

kann hingegen den eigenen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Teil sichern.

Hierzu darf der BU-Schutz jedoch nicht zu knapp bemessen sein. Ihn mit einer

teuren Kapitallebensversicherung zu koppeln, ist finanziell auch nicht

sinnvoll. Achtung: Junge Versicherungsnehmer sollten beim Vertragsabschluss auf

eine Nachversicherungsgarantie achten, um später ohne erneute

Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung ihrem Bedarf entsprechend erhöhen

zu können.

Private Haftpflichtversicherung: Diese Police ist ein


absolutes Muss! Sie deckt Schäden ab, die man bei anderen verursacht – zum

Beispiel wenn die Gesundheit eines anderen durch die eigene Unachtsamkeit

dauerhaft stark beeinträchtigt wird. Bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen

haben, sind Azubis und Studenten in der Regel bei ihren Eltern mitversichert

und müssen keine eigenen Beiträge für die private Haftpflichtpolice zahlen. Das

gilt übrigens auch für die Zeit des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Den

Haftpflichtschutz über den Vertrag der Eltern sollte sich der flügge werdende

Nachwuchs jedoch von der zuständigen Versicherungsgesellschaft bestätigen

lassen.

Hausratversicherung meist erst später ein Muss:


Hausratversicherungen decken Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag oder Schäden

durch Leitungswasser und Sturm ab. Die Höhe der Police orientiert sich am Wert

des eigenen Mobiliars und Hausrats. Für die erste eigene Bude ist diese

Versicherung meist noch nicht so wichtig. Auswärts wohnende Studenten können

jedoch prüfen, ob sie über die Hausratversicherung der Eltern versichert sind,

wenn sie bei ihnen noch gemeldet sind. Im Schadensfall werden dann aber oft nur

bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise maximal 10.000 Euro

gezahlt.

(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)

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Veröffentlicht am 26. Juli 2017
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