Schule ist aus. Schulabgänger planen und probieren ihre
ersten Schritte in ein selbstständiges Leben: Rund um Reisen, soziales Jahr,
Job, Ausbildung oder Studium steht auch die Absicherung von Alltagsrisiken mit
auf der To-do-Liste. Versicherungsgesellschaften locken die künftige, aber noch
unerfahrene Kundschaft mit scheinbar maßgeschneiderten Paketen. “Doch viele
Versicherungen sind oft zu teuer, bieten unsinnigen Schutz und decken wirklich
riskante Lücken nicht ausreichend ab”, warnt die Verbraucherzentrale NRW. “Am
Anfang sind es Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung die
Berufs- und Ausbildungsstarter als Basis-Trio wirklich brauchen, um Leib und
Teilhabe am Leben sinnvoll abzusichern”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Bei einem überlegten Abschluss helfen folgende Tipps:
Krankenversicherung: Dieser Gesundheitsschutz ist
verpflichtend für jeden! Während Berufsanfänger meist automatisch in einer
gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, genießen viele
Studienanfänger noch bis zum Alter von 25 Jahren den Schutz der beitragsfreien
Familienversicherung. Wer beim Studentenjob jedoch mehr als 450 Euro im Monat
verdient, muss selbst in die Krankenversicherung einzahlen. Für den Job in den
Semesterferien gelten aber Ausnahmen, da darf auch mal mehr verdient werden.
Angehende Erstsemester, die über ihre Eltern privat krankenversichert sind,
stehen vor der Qual der Wahl, ob sie während des Studiums weiter umfassend
privat versichert bleiben wollen oder nicht. Globetrotter, die den
Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder Studenten, die ein paar Semester im
Ausland studieren, sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung
abschließen. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche
Behandlungen in europäischen und einigen fernen Ländern. Die private
Zusatzversicherung hingegen übernimmt die Kosten weltweit – also etwa in den
USA, Asien und Australien – und dann auch für den Rücktransport.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Die frühzeitige
Absicherung des Verlustes der eigenen Arbeitskraft über eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Azubis und Studenten gleichermaßen
wichtig. Denn Betroffene, die aufgrund eines Unfalls oder einer schweren
Erkrankung keinen Beruf mehr ausüben können, bekommen nur eine gesetzliche
Rente, wenn hierfür mindestens fünf Jahre lang Beiträge entrichtet wurden. Wer
noch nichts oder nur kurze Zeit in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält keine
Rente bei einer Erkrankung oder einem privaten Unfall. Die private BU-Rente
kann hingegen den eigenen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Teil sichern.
Hierzu darf der BU-Schutz jedoch nicht zu knapp bemessen sein. Ihn mit einer
teuren Kapitallebensversicherung zu koppeln, ist finanziell auch nicht
sinnvoll. Achtung: Junge Versicherungsnehmer sollten beim Vertragsabschluss auf
eine Nachversicherungsgarantie achten, um später ohne erneute
Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung ihrem Bedarf entsprechend erhöhen
zu können.
Private Haftpflichtversicherung: Diese Police ist ein
absolutes Muss! Sie deckt Schäden ab, die man bei anderen verursacht – zum
Beispiel wenn die Gesundheit eines anderen durch die eigene Unachtsamkeit
dauerhaft stark beeinträchtigt wird. Bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen
haben, sind Azubis und Studenten in der Regel bei ihren Eltern mitversichert
und müssen keine eigenen Beiträge für die private Haftpflichtpolice zahlen. Das
gilt übrigens auch für die Zeit des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Den
Haftpflichtschutz über den Vertrag der Eltern sollte sich der flügge werdende
Nachwuchs jedoch von der zuständigen Versicherungsgesellschaft bestätigen
lassen.
Hausratversicherung meist erst später ein Muss:
Hausratversicherungen decken Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag oder Schäden
durch Leitungswasser und Sturm ab. Die Höhe der Police orientiert sich am Wert
des eigenen Mobiliars und Hausrats. Für die erste eigene Bude ist diese
Versicherung meist noch nicht so wichtig. Auswärts wohnende Studenten können
jedoch prüfen, ob sie über die Hausratversicherung der Eltern versichert sind,
wenn sie bei ihnen noch gemeldet sind. Im Schadensfall werden dann aber oft nur
bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise maximal 10.000 Euro
gezahlt.
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)


