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Ungewollt schwanger

Etwa 11.000 der 15- bis 17-Jährigen werden in Deutschland im Jahr schwanger, 90 Prozent davon ungeplant. 40 Prozent bekommen das Kind, 60 Prozent machen einen Abbruch. Das Team der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Lebenskrisen und Gewaltopfer des Gesundheitsamts Düsseldorf, schreibt, über was du dir Gedanken machen musst, wenn du ungewollt schwanger wirst. Warum werden junge Frauen ungeplant schwanger? Meistens sind es Verhütungspannen, weswegen Jugendliche schwanger werden. Sie wenden Kondome oder Pille falsch an. Trotz Pille oder Kondom kommt es zu Schwangerschaften:
  • wenn die Pille vergessen wurde einzunehmen,
  • wenn die Pille beispielsweise aus Angst vor Nebenwirkungen abgesetzt wurde,
  • wenn erbrochen wurde,
  • wenn die Frau Durchfall hatte
  • wenn die Frau andere Medikamente einnahm, die die Wirkung der Pille beeinflussten,
  • wenn ein Kondom reißt, verrutscht oder vergessen wurde.
Die "Pille danach" Auch wenn man also für Verhütung gesorgt hat, kann es zu Pannen kommen. Nur für diesen Notfall – und nicht als regelmäßig anzuwendendes Verhütungsmittel – gibt es die "Pille danach", ein Hormonpräparat, das von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden muss. Die "Pille danach" muss möglichst innerhalb der ersten zwölf Stunden bis spätestens 72 Stunden – je früher, desto besser – nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr oder einer Panne eingenommen werden. Es gibt jetzt eine "Pille danach", die man noch bis fünf Tage nach dem Verkehr einnehmen kann. Als Nebenwirkungen können Erbrechen oder Übelkeit auftreten. Frauenärztinnen und -ärzte sowie Beratungsstellen, am Wochenende auch ärztliche Notdienste oder gynäkologische Ambulanzen in Krankenhäusern, helfen schnell weiter. In der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Lebenskrisen und Gewaltopfer des Gesundheitsamts Düsseldorf gibt es die "Pille danach" kostenlos. Auch einen Schwangerschaftstest kannst du dort machen, wenn du nicht sicher bist, ob was passiert ist. Du benötigst keine Versicherungskarte und musst deinen Namen nicht nennen. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht. Schwanger - Wie kann es weitergehen? Du bist schwanger oder vermutest es, und du weißt nicht, wie es weitergehen kann: Dann brauchst du Unterstützung. Egal wie alt du bist, egal ob gewollt oder ungewollt schwanger – jetzt ist es wichtig, dass du die richtige Entscheidung triffst. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft kann das ganze Leben verändern. Um für dich selbst das Richtige zu tun, ist es wichtig, dich gründlich mit allen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Kann und möchte ich jetzt schon Mutter werden? Welche Hilfsangebote gibt es? Beratung hilft Du kannst Beratung in Anspruch nehmen,
  • wenn du nicht weißt, wie du dich entscheiden willst,
  • wenn du dein Kind bekommen möchtest oder
  • wenn du einen Schwangerschaftsabbruch machen willst.
Du kannst alleine kommen oder mit deinem Freund oder deiner Freundin. Wenn du es möchtest, können auch Mutter oder Vater mitkommen. Jede Schwangere und jeder werdende Vater hat Anspruch auf eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle. Dort bekommst du wichtige Informationen und praktische Hilfen. Du kannst alles fragen und dich zu allem beraten lassen, egal, ob es sich um Schwangerschaft und Geburt handelt oder du über einen Schwangerschaftsabbruch reden möchtest. Die Beraterinnen haben absolute Schweigepflicht. Wenn ein Mädchen das möchte, erfahren weder die Eltern, noch die Schule oder irgendein Amt etwas von dem Gespräch. Kein schwangeres Mädchen sollte mit den Sorgen allein sein oder gar ihr Baby allein zur Welt bringen. Die Beraterin in einer Beratungsstelle weiß, welche Hilfen es am Wohnort gibt und wie man sie bekommt. Entscheidung für das Kind Es ist wichtig, dass du dir Gedanken machst, wie das Leben mit einem Kind aussehen könnte und welche Unterstützung du bekommen kannst:
  • Wohnen bei den Eltern, alleine oder betreut? (Mutter-Kind-Einrichtungen)
  • Wer kann das Kind betreuen, wenn du zur Schule gehen musst? (Schwanger in der Schule)
  • Woher bekommst du finanzielle Unterstützung?
Wenn du dich den Aufgaben einer Mutter noch nicht gewachsen fühlst, dann kann das Kind auch in eine Pflegefamilie aufgenommen werden. Auch verschiedene Formen der Adoption sind möglich. Schwangerschaftsabbruch Wenn du überhaupt keinen Weg siehst, die Schwangerschaft fortzusetzen, ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche möglich. Dies ist gerechnet nach dem ersten Tag der letzten Menstruation. Du solltest dich möglichst früh zu einem Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle anmelden. In der Beratung kannst du dich zu allen Möglichkeiten, die du hast, beraten lassen, wenn du überhaupt nicht weißt, wie du dich entscheiden sollst. Wenn du verzweifelt bist oder wenn du dich zum Abbruch informieren willst, bekommst du dort Hilfe. Auch bei den Formalitäten wirst du dort unterstützt. Du erhältst dort den notwendigen Beratungsschein, den du beim Abbruch vorlegen musst. Zwischen der Beratung und dem Abbruch müssen mindestens drei Tage vergehen, dies soll eine Bedenkzeit sein. Müssen die Eltern einwilligen? Besteht bei einer minderjährigen Schwangeren keine Einwilligungsfähigkeit, ist die Zustimmung zu einem Schwangerschaftsabbruch von den Eltern einzuholen. Liegt die von einem Arzt bescheinigte Einwilligungsfähigkeit vor, ist die Zustimmung der Eltern nicht erforderlich. Bei Mädchen unter 14 Jahren ist zumeist die Einwilligungsfähigkeit in diesen ärztlichen Eingriff nicht gegeben. Hier müssen die gesetzlichen Vertreter/die Eltern die Einwilligung für den Schwangerschaftsabbruch erteilen. Bei Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren kann die Einwilligungsfähigkeit im Einzelfall gegeben sein. Bei jungen Frauen ab dem 16. Lebensjahr kann davon ausge-gangen werden, dass sie ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs entscheiden können. Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch? Wenn du noch Schülerin bist, noch kein Geld oder nur wenig verdienst, musst du den Schwangerschaftsabbruch nicht selbst bezahlen. Es zählt nicht, was deine Eltern verdienen oder dein Partner. Was passiert bei einem Schwangerschaftsabbruch? Der Schwangerschaftsabbruch kann durch einen kleinen operativen Eingriff oder mit der sogenannten Abtreibungspille durchgeführt werden. Beim operativen Abbruch bekommst du eine Narkose, das heißt du schläfst bei dem Eingriff und hast dabei keine Schmerzen. Dann werden die Gebärmutterschleimhaut und das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt oder ausgeschabt. Am selben Tag kann man wieder nach Hause gehen. Du hast dann noch Blutungen und Bauchschmerzen, wie bei der Menstruation. Beim Abbruch mit der Abtreibungspille werden Medikamente unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Diese Methode ist nur bis zum Ende der neunten Schwangerschaftswoche möglich. Mit einer stärkeren Blutung und Bauchschmerzen kommt es dann zu einer Fehlgeburt. Kann man nach einem Schwangerschaftsabbruch noch Kinder bekommen? Eine spätere Schwangerschaft ist in Regel problemlos möglich. Du solltest daher direkt nach dem Abbruch eine sichere Verhütungsmethode anwenden.

von Beratungsstelle_für_Schwangerschaftskonflikte

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