Gesundheit
Cannabis
Marihuana, Cannabis, Haschisch, Gras - dieses Kraut hat viele Namen. Seit den 60er Jahren gilt der Stoff vielen als Inbegriff von Freiheit. Die Gedanken vernebeln und abhängig machen kann er dennoch. Hier erfährst du mehr.
Cannabis-Lieferant Hanf
Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Der berauschende Wirkstoff THC Delta-9-Tetrahydrocannabinol wird aus der indischen Hanfpflanze gewonnen. Dieser Stoff ist die Droge in Cannabis, die Stimmungen, Gefühle und Wahrnehmungen beeinflusst. Haschisch bzw. Marihuana sind illegale Drogen, deren Gebrauch, Handel und Anbau in Deutschland verboten ist. Hanf ist als Grundstoff für die Produktion von Seilen und Stoffen bekannt. Wirkstoffarmer Industriehanf wird inzwischen wieder angebaut und genutzt.
Cannabis-Produkte - Haschisch und Marihuana
Die beiden bekanntesten berauschenden Cannabis-Produkte sind Haschisch und Marihuana. Haschisch wird auch als "Dope" oder "Shit" bezeichnet. Er wird aus dem Harz, also dem Pflanzensaft der Hanfpflanze gewonnen und meist zu braunen oder schwarzen Platten und Klumpen gepresst. Seltener ist die Verarbeitung zu konzentriertem Haschischöl. Haschisch hat einen THC-Gehalt von fünf bis sieben Prozent. Der THC-Gehalt von Haschischöl liegt bei zwölf bis 60 Prozent. Marihuana wird auch als "Gras" bezeichnet. Es besteht aus den getrockneten Blüten, Blättern und Stengeln der weiblichen Hanfpflanze. Der THC-Gehalt beträgt ein bis sieben Prozent.
Joints, Sticks oder Kuchen
Vermischt mit Tabak werden Cannabisprodukte meist in selbstgedrehten "Joints" oder "Sticks" geraucht. Seltener ist das Einbacken in Kuchen und Kekse, die Zubereitung als Tee oder das Rauchen in Wasserpfeifen.
Die Wirkung
Die Wirkung von Cannabis ist individuell sehr unterschiedlich und hängt stark von der momentanen Grundstimmung des Konsumenten ab. Allgemeines Wohlbefinden kann sich zur Heiterkeit steigern, Niedergeschlagenheit wird möglicherweise verstärkt. Konsumenten berichten von angenehmen Wirkungen wie:
- Entspannung und Ausgeglichenheit
- ausgeprägte Hochgefühle (High-Gefühl)
- Gesprächigkeit und bessere Kontaktfähigkeit
- intensivere Wahrnehmung
- Anregung des Appetits (Haschhunger)
Bei erhöhtem Konsum oder negativer Grundstimmung treten unangenehme Wirkungen auf:
- Ruhelosigkeit
- Sinnestäuschungen
- Angst und Panik
- Orientierungsverlust
Die Wirkung von Cannabis tritt direkt nach dem Konsum ein und kann bis zu vier Stunden anhalten.
Akute Gefahren
Cannabis beeinflusst die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit. Die Leistungsfähigkeit des Kurzzeitgedächtnisses und das abstrakte Denken werden herabgesetzt. Es besteht erhöhte Unfallgefahr beim Bedienen von Maschinen und beim Autofahren. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit wird vermindert.
Langfristige Gesundheitsschäden
Da Cannabis meist geraucht wird, bestehen die gleichen Gesundheitsrisiken wie beim Tabakrauchen. Erkrankungen der Atemwege und Lungenkrebs können die Folge sein. Zudem enthält der Rauch eines Joints zahlreiche Schadstoffe, deren Wirkung auf den menschlichen Körper noch ungeklärt ist. Bei seltenem Cannabiskonsum konnten keine Gesundheitsschäden festgestellt werden.
Vom Genuss zur Abhängigkeit
Cannabis verursacht keine körperliche Abhängigkeit, denn beim Absetzen der Droge treten keine körperlichen Entzugserscheinungen wie zum Beispiel bei Alkohol auf. Bei häufigem Cannabis-Konsum entwickelt sich langsam eine seelische Abhängigkeit mit dem ständigen Bedürfnis, durch die Droge ein bestimmtes Wohlbefinden herzustellen. Der Abhängige fällt langfristig in Lustlosigkeit und Verwirrtheit. Diese Persönlichkeitsänderungen führen häufig zu Problemen in Beruf und Familie. Gelegentlich wird der Ausbruch bereits vorhandener psychischer Erkrankungen begünstigt. Cannabiskonsum gilt aber nicht als Ursache solcher Erkrankungen.
Einstiegsdroge Cannabis?
Häufig wird Cannabis als Einstiegsdroge zum Konsum härterer Drogen wie Heroin angesehen. Dies kann jedoch nicht bestätigt werden. Zwar haben etwa 90 Prozent der Heroinabhängigen vorher auch Cannabis konsumiert, aber lediglich fünf Prozent der Cannabiskonsumenten steigen auf Heroin um. Da es sich bei Cannabis um eine illegale Droge handelt, besteht immer die Gefahr, durch den Kontakt zur Drogenszene auch leichter an härtere Drogen zu geraten.
Aktueller Konsum
Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Die geschätzte Zahl der Cannabis-Konsumenten liegt zwischen 200.000 und 2,5 Millionen. Nicht alle Menschen, die Cannabis nehmen, sind abhängig. Im Gegenteil - nur sehr wenige Menschen sind abhängig - die meisten konsumieren Cannabis nur gelegentlich oder probieren es nur einmal aus. Etwa 20 Prozent der Jugendlichen haben Erfahrung mit Cannabis gemacht.
Zur Geschichte des Cannabis
Die Hanf- bzw. Cannabis-Pflanze kommt ursprünglich aus Asien. Sie wird in chinesischen Lehrbüchern erstmals erwähnt. Dort wurde sie schon vor Christus als Heilmittel genutzt oder als Rauschmittel eingesetzt, um bei rituellen Handlungen in Ekstase zu gelangen. Im 12. Jahrhundert nach Christus wurde Cannabis auch in Deutschland als Arznei genutzt. Die Erfindung anderer Medikamente verdrängte Cannabis aus der Medizin. Cannabis wurde als bewusstseinserweiternde Droge von zahlreichen Künstlern genutzt. Inzwischen ist Cannabis als illegale Droge im Betäubungsmittelgesetz aufgelistet und Anbau, Handel und Konsum verboten.
Weiche Droge, harte Strafe
Von den USA ausgehend entwickelte sich Anfang des 20. Jahrhunderts eine neue Haltung gegenüber dem Konsum von Cannabis. Zunächst richtete sich die strenge Einstellung der Amerikaner besonders gegen die schwarze Bevölkerung, die viel Cannabis konsumierte. Hinzu kam, dass Hanf als Grundstoff für Textilien und Papier durch Baumwolle verdrängt wurde. So konnten die USA ein Cannabis-Verbot durchsetzen, das 1929 im Opiumgesetz des Deutschen Reiches übernommen wurde. Zur Zeit der Studentenbewegung 1968 stieg der Cannabis-Konsum in Deutschland so stark an, daß die Behörden den illegalen Verbrauch, Anbau und Handel konsequent verfolgten und die Strafen erhöhten - zuletzt 1981.
Lockerung der Gesetze bei geringen Mengen
Da Cannabis nicht körperlich abhängig macht und seelische Abhängigkeit sehr langsam eintritt, gehört der Stoff zu den harmlosesten aller illegalen Drogen. Deshalb wird nach einem Zusatz zum Betäubungsmittelgesetz von 1992 der Besitz "geringer Mengen" Cannabis für den Eigenbedarf bei Volljährigkeit nicht zur Anklage gebracht. Die Größe dieser "geringen Menge" ist jedoch in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Bei einem Besitz von sechs Gramm Cannabis wird in der Regel trotz Verbots in ganz Deutschland ein Strafverfahren zwar zunächst eingeleitet, dann aber eingestellt, wenn der Eigenbedarf nachgewiesen ist.
Mehr zum Thema lest ihr unter www.rauschfaktor.de.
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