Mein Recht
K.-o.-Tropfen
Vor allem in Discos, im Karneval, auf der Kirmes und bei anderen großen Festen solltest du vor K.-o.-Tropfen aufpassen. Vergewaltiger und Diebe nutzen sie, um ihre Opfer wehrlos zu machen.
K.-o.-Tropfen werden oft als "Vergewaltigungsdroge" bezeichnet, jedoch werden sie auch verwendet, um jemanden auszurauben. Das Betäubungsmittel macht Opfer hilflos und wird von Tätern in Getränke ihrer Opfer gemischt. Die/Der Betroffene kann die K.-o.-Tropfen darin nicht schmecken, riechen oder sehen.
Hilflosigkeit
Die Wirkung setzt kurz nach der Einnahme ein und hält mehrere Stunden an. Zunächst fühlt man sich entspannt, doch nach kurzer Zeit verliert man die Kontrolle und es treten Symptome wie Konzentrationsstörungen, schlagartiger Erinnerungsverlust, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Atemnot, Kopfschmerz, Muskelkrämpfe oder Verwirrtheit auf.
K.-o.-Tropfen vorbeugen
So solltest du dich laut Gesundheitsamt beim Feiern verhalten oder wenn du den Notfall befürchtest:
- In Kneipen, Discotheken, Festzelten etc. das eigene Glas nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Vor dem Gang zur Tanzfläche oder zur Toilette das Glas möglichst austrinken.
- Hat die Möglichkeit bestanden, dass jemand unbemerkt etwas in das Glas getan haben könnte, zur eigenen Sicherheit ein neues Getränk bestellen.
- Achte auch auf andere und ihre Getränke.
- Bei plötzlicher Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein Freund*innen und/oder das Personal des Betriebes ansprechen und niemals mit Fremden mitgehen.
- Je mehr Alkohol du trinkst, desto schwerer fällt es, vorsichtig zu sein. Achte auf einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum.
- Wenn jemand in einer Kneipe oder Disco plötzlich über Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein klagt, seine Aussagen ernst nehmen und Freund*innen und/oder Personal hinzuziehen.
- Wenn es dem Menschen erkennbar schlecht geht, sollte ein Krankenwagen alarmiert werden.
Was tun bei K.-o.-Tropfen?
Wer den Verdacht hat, unter Einfluss von K.-o.-Tropfen geraten zu sein, sollte nicht allein sein. Sprich Freund*innen oder das Personal an. Ihr solltet den Polizeinotruf 110 wählen.
K.-o.-Tropfen nachweisen
Jemandem K.-o.-Tropfen zu geben, ist eine Straftat. Für eine Anzeige und die eigene Gewissheit sollte man sich auf K.-o.-Tropfen testen lassen. Im Körper werden sie ähnlich wie Alkohol abgebaut. Wie lange die Tropfen nachweisbar sind, hängt vom Mittel ab.
Deswegen sollte so schnell wie möglich und in den ersten Stunden des Verdachts eine Blut- und Urinproben genommen werden.
Wer kostenfrei Beweismaterial sichert, wo du eine Anzeige stellen und dich kostenfrei beraten lassen kannst, erfährst du unter www.ko-tropfen-duesseldorf.de/Infos.htm.
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