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Wahl: Wichtige Begriffe

Rund um Wahlen tauchen viele Begriffe auf, die auf den ersten Blick nicht immer leicht zu verstehen sind. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat daher ein Wahlglossar entwickelt, in dem alle wichtigen Begriffe erläutert werden.
Von A wie "Abgeordnete" bis Z wie "Zweitstimme": Was hinter dem Wahl-Vokabular steckt, wird hier auf den Punkt gebracht.

Abgeordnete
Abgeordnete vertreten das Volk im Parlament und werden mit der Wahl bestimmt. Sie arbeiten an der Gesetzgebung mit. 299 Abgeordnete kommen als Gewinner*innen ihres Wahlkreis in den Bundestag, 299 weitere über Landeslisten der Parteien. Die Zahl der Abgeordneten ist gesetzlich auf 630 begrenzt.

Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt angefordert werden. Den Antrag hierzu findet man auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl kann aber auch formlos – z. B. per E-Mail (nicht aber telefonisch) – beantragt werden. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens um 18 Uhr vorliegen.

Bundestag
Der Bundestag wird regulär alle vier Jahre gewählt. Bei einer vorzeitigen Auflösung durch den Bundespräsidenten kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen. Zu den Aufgaben des Bundestages gehören die Gesetzgebung, die Wahrnehmung des Haushaltsrechts, die Kontrolle der Regierung und die Wahl der*des Bundeskanzler*in.

Bundeswahlgesetz
Die Grundsätze der Wahl zum Deutschen Bundestag sind in Art. 38 GG aufgeführt. Die Details zum Wahlsystem und Wahlablauf sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt (www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatliche-Ordnung/Wahlrecht/wahlrecht_node.html und www.bundeswahlleiter.de).

Direktmandat
In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise.  Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen  bekommt, zieht meist direkt in den Bundestag ein. Es kommt aber auch auf die Zweitstimmen an und wie viele Sitze der Partei im betreffenden Bundesland zustehen. Da also nicht unbedingt alle Wahlkreisgewinner*innen in das Parlament einziehen, gibt es Direktmandate im ursprünglichen Sinn nicht mehr. 

Erststimme
Mit der Erststimme wird der*die Kandidat*in des Wahlkreises gewählt. Meistens gewinnt der*die Kandidat*in, der*die meisten Erststimmen erhält. Es kommt aber auch auf die Zweitstimmen an und wie viele Sitze der Partei im betreffenden Bundesland zustehen.

Fraktion
Die gewählten Bundestagsabgeordneten schließen sich als Fraktionen mit ähnlichen politischen Überzeugungen zusammen. Meistens gehören sie der gleichen Partei an. Besonderheit: CDU und CSU arbeiten als Union zusammen. Wenn es zu Streit kommt, können einzelne Abgeordnete eine Fraktion verlassen und sind dann „fraktionslos“.

Fünf-Prozent-Hürde
Für den Einzug in den Bundestag gilt für die Parteien eine Sperrklausel. Erhält eine Partei bundesweit weniger als fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen, zieht sie nicht ins Parlament ein.

Die Fünf-Prozent-Hürde greift nicht bei einer Partei, wenn mindestens drei ihrer Kandidat*innen ein Direktmandat gewonnen haben. In diesem Fall entsendet die Partei entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses Abgeordnete in den Bundestag.

Grundsätze der Wahl
Allgemein

Jeder Staatsbürger ab 18 Jahren darf wählen, unabhängig beispielsweise von Geschlecht, Religion oder Einkommen.

Unmittelbar

Bei der Wahl werden keine Wahlmänner eingesetzt (wie etwa bei den Präsidentschaftswahlen in den USA).

Frei
Die Wahlberechtigten dürfen in ihrer Entscheidung nicht unter Druck gesetzt werden.

Gleich

Jede der abgegebenen Stimmen zählt gleich viel.

Geheim
Die Entscheidung jedes Wählers muss geheim bleiben.

Hochrechung
Im Gegensatz zur Prognose beruht die Hochrechnung auf der Auswertung von tatsächlich abgegebenen Stimmen. Die ersten Hochrechnungen liegen am Abend der Bundestagswahl etwa 15 Minuten nach Schließen der Wahllokale vor. Die Ergebnisse von zufällig ausgewählten Stimmbezirken werden ausgezählt und auf das Gesamtergebnis hochgerechnet.

Koalition
Nach der Bundestagswahl steht die Regierungsbildung an. Die Bundesregierung soll stabil sein. Sie ist im Bundestag auf die absolute Mehrheit (= mehr als die Hälfte) angewiesen. Meistens hat eine einzelne Fraktion nicht die absolute Mehrheit und so bilden zwei oder mehr Parteien eine Koalition. 

Landesliste
Die Hälfte der Bundestagsmandate wird über die sogenannten Landeslisten vergeben. Parteien, die zur Wahl antreten, stellen diese im Vorfeld auf. Die Landesliste wird mit der Zweitstimme gewählt. Die Reihenfolge der Kandidat*innen auf der Liste entscheidet darüber, wer in den Bundestag einzieht. 

Scheidet ein*e Abgeordnete*r während der Legislaturperiode aus dem Parlament aus, rückt der*die erste noch nicht berücksichtigte Kandidat*in derselben Landesliste nach.

Mandat
Die Übertragung politischer Aufgaben und Rechte auf Abgeordnete (Mandatsträger*innen) durch die Wähler*innen bezeichnet man als Mandat.

Nichtwähler*innen
Anteil der Wahlbevölkerung, der sein Wahlrecht nicht wahrnimmt. Als Gründe für die Wahlenthaltung werden häufig Politikverdrossenheit, Unzufriedenheit oder fehlendes Interesse genannt. Auch eine absolute Zufriedenheit mit dem politischen Geschehen kann Ursache dafür sein, nicht zur Wahl zu gehen.

Parteien
Den Parteien wird durch das Grundgesetz eine besondere Rolle bei der "Willensbildung des Volkes" zugesprochen (Artikel 21 GG). Sie fungieren als Bindeglied zwischen den Bürger*innen und dem Staat.

Personalisiertes Verhältniswahlrecht
Bezeichnung für das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag. Das Zweitstimmenergebnis bestimmt die Verteilung der Sitze (Verhältniswahl). Durch die Wahl der Direktkandidat*innen in den Wahlkreisen mit der Erststimme kommt ein "persönliches" Element hinzu (vgl. Mehrheitswahl).

Prognose
Die ersten Prognosen werden am Wahlabend um 18 Uhr veröffentlicht. Sie beruhen auf Umfragen vor ausgesuchten Wahllokalen, die während des Wahltages durchgeführt werden.

Sitzverteilung
Entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist das Zweitstimmenergebnis. Von dem auf Landesebene errechneten Ergebnis einer Partei wird die Zahl der über ein Direktmandat geholten Sitze abgezogen; die verbleibenden Sitze werden über die Landesliste der Partei besetzt.

Statistische Ämter
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter werten das Ergebnis der Bundestagswahl aus. Hierbei ziehen die Ämter in ausgesuchten Wahlkreisen nach Geschlecht und Altersgruppen gekennzeichnete Stimmzettel heran. So lassen sich genauere Erkenntnisse über das Wahlverhalten gewinnen.

Stimmensplitting
Wird mit der Erststimme der*die Kandidat*in einer bestimmten Partei gewählt, mit der Zweitstimme aber eine andere Partei, bezeichnet man dies als Stimmensplitting.

Stimmzettel
In jedem Wahlkreis sieht der Stimmzettel anders aus. Auf ihm steht links, welche Personen man mit der Erststimme wählen kann, und rechts, welche Partei man mit der Zweitstimme wählen kann. Seine Stimme gibt man ab, wenn man die Kreise daneben ankreuzt.

Verhältniswahl
Das Grundprinzip des Verhältniswahlrechts ist es, dass im Parlament alle Parteien proportional zu dem Anteil ihrer Wähler*innenstimmen vertreten sind (vgl. Mehrheitswahl). Da hierbei auch kleinere Parteien Mandate erringen können, bildet sich in der Regel ein Mehrparteiensystem aus.

Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung ist der Anteil der abgegebenen Stimmen im Verhältnis zur Zahl der Wahlberechtigten. Die bislang höchste Wahlquote gab es 1972 mit 91,1 Prozent.

Wahlkreis
In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. In jedem Wahlkreis leben ungefähr gleich viele Menschen. Das wird vor jeder Wahl überprüft. Wenn die Zahl der Menschen eines Wahlkreise von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweicht, müssen die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Aus jedem Wahlkreis wird mindestens ein*e Kandidat*in  den Bundestag gewählt.

Wahlleiter*in
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird von Wahlleiter*innen und Wahlausschüssen auf Bundes-, Landes- und Wahlkreisebene geleistet. Dazu gehören u. a. die Entscheidung über die Zulassung der Parteien zur Bundestagswahl, die Beschaffung der Stimmzettel und die Auszählung der Ergebnisse.

Wahlrecht
Man unterscheidet zwischen dem Recht, bei einer Wahl seine Stimme abzugeben (aktives Wahlrecht) und sich selbst zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht). Das aktive Wahlrecht für den Bundestag steht deutschen Staatsbürger*innen zu, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland leben. Zudem darf ihnen das Wahlrecht nicht aberkannt worden sein. Das passive Wahlrecht ist gegeben, wenn Bewerber*innen am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die Volljährigkeit erreicht haben, sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder ihnen die Wählbarkeit durch Richterspruch entzogen wurde.

Zweitstimme
Mit der Zweitstimme (Partei- oder Listenstimme) wird bei der Bundestagswahl die Landesliste einer Partei gewählt. Das Zweitstimmenergebnis entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages und damit über die politischen Mehrheitsverhältnisse.


Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. by-nd/3.0/


Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

von youpod

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