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Wahl: Wichtige Begriffe
Rund um Wahlen tauchen viele Begriffe auf, die auf den ersten Blick nicht immer leicht zu verstehen sind. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat daher ein Wahlglossar entwickelt, in dem alle wichtigen Begriffe erläutert werden. Von A wie "Abgeordnete" bis Z wie "Zweitstimme": Was hinter dem Wahl-Vokabular steckt, wird hier auf den Punkt gebracht.
Abgeordnete
Der 18. Deutsche Bundestag wird aus mindestens 598 Mitgliedern bestehen, den Abgeordneten. Ihre Zahl wird sich allerdings voraussichtlich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Nach dem Grundgesetz sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt angefordert werden. Den Antrag hierzu findet man auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl kann aber auch formlos – z. B. per E-Mail (nicht aber telefonisch) – beantragt werden. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen.
Bundestag
Der Bundestag wird regulär alle vier Jahre gewählt. Bei einer vorzeitigen Auflösung durch den Bundespräsidenten – wie im Juli 2005 – kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen. Zu den Aufgaben des Bundestages gehören die Gesetzgebung, die Wahrnehmung des Haushaltsrechts, die Kontrolle der Regierung und die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
Bundeswahlgesetz
Die Grundsätze der Wahl zum Deutschen Bundestag sind in Art. 38 GG aufgeführt. Die Details zum Wahlsystem und Wahlablauf sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt (www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatliche-Ordnung/Wahlrecht/wahlrecht_node.html und www.bundeswahlleiter.de).
Direktmandat
In jedem der 299 Wahlkreise können sich Wahlbewerber um einen direkten Einzug in den Bundestag, um das Direktmandat, bewerben (passives Wahlrecht). Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Erststimmen erzielt. Die Kandidaten für das Direktmandat werden meistens von den Parteien aufgestellt. Jeder Bürger kann aber auch unabhängig von einer Partei als sogenannter Einzelbewerber aufgestellt werden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte dies unterstützen.
Erststimme
Mit der Erststimme (auch Wahlkreisstimme) werden die Direktkandidaten der 299 Wahlkreise gewählt.
Fünfprozenthürde
Für den Einzug in den Bundestag gilt für die Parteien eine Sperrklausel. Erhält eine Partei bundesweit weniger als fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen, zieht sie nicht ins Parlament ein. Ein direkt gewählter Kandidat einer Partei, die an der Sperrklausel scheitert, bekommt jedoch trotzdem sein Abgeordnetenmandat. Die Fünfprozenthürde greift nicht bei einer Partei, wenn mindestens drei ihrer Kandidaten ein Direktmandat gewonnen haben. In diesem Fall entsendet die Partei entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses Abgeordnete in den Bundestag.
Grundsätze der Wahl
Allgemein
Jeder Staatsbürger ab 18 Jahren darf wählen, unabhängig beispielsweise von Geschlecht, Religion oder Einkommen.
Unmittelbar
Bei der Wahl werden keine Wahlmänner eingesetzt (wie etwa bei den Präsidentschaftswahlen in den USA).
Frei
Die Wahlberechtigten dürfen in ihrer Entscheidung nicht unter Druck gesetzt werden.
Gleich
Jede der abgegebenen Stimmen zählt gleich viel.
Geheim
Die Entscheidung jedes Wählers muss geheim bleiben.
Hochrechung
Im Gegensatz zur Prognose beruht die Hochrechnung auf der Auswertung von tatsächlich abgegebenen Stimmen. Die ersten Hochrechnungen liegen am Abend der Bundestagswahl etwa 15 Minuten nach Schließen der Wahllokale vor. Die Ergebnisse von zufällig ausgewählten Stimmbezirken werden ausgezählt und auf das Gesamtergebnis hochgerechnet.
Landesliste
Die Hälfte der Bundestagsmandate werden über die sogenannten Landeslisten vergeben. Parteien, die zur Wahl antreten, stellen diese im Vorfeld auf. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste entscheidet darüber, wer in den Bundestag einzieht. Scheidet ein Abgeordneter während der Legislaturperiode aus dem Parlament aus, rückt der erste noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Landesliste nach.
Mandat
Die Übertragung politischer Aufgaben und Rechte auf Abgeordnete (Mandatsträger) durch die Wähler bezeichnet man als Mandat.
Mehrheitswahl
In einem Mehrheitswahlsystem erhält der Kandidat das Mandat, der die meisten Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereint – wie beispielsweise in Großbritannien. Das Parlament setzt sich nur aus direkt gewählten Abgeordneten zusammen, die Stimmen der unterlegenen Kandidaten werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Dies führt häufig zur Ausbildung eines Zweiparteiensystems, da kleinere Parteien kaum im Parlament vertreten sind (vgl. Verhältniswahl).
Nichtwähler
Anteil der Wahlbevölkerung, der sein Wahlrecht nicht wahrnimmt. Als Gründe für die Wahlenthaltung werden häufig Politikverdrossenheit, Unzufriedenheit oder fehlendes Interesse genannt. Auch eine absolute Zufriedenheit mit dem politischen Geschehen kann Ursache dafür sein, nicht zur Wahl zu gehen.
Parteien
Den Parteien wird durch das Grundgesetz eine besondere Rolle bei der "Willensbildung des Volkes" zugesprochen (Artikel 21 GG). Sie fungieren als Bindeglied zwischen den Bürgern und dem Staat.
Personalisiertes Verhältniswahlrecht
Bezeichnung für das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag. Das Zweitstimmenergebnis bestimmt die Verteilung der Sitze (Verhältniswahl). Durch die Wahl der Direktkandidaten in den Wahlkreisen mit der Erststimme kommt ein "persönliches" Element hinzu (vgl. Mehrheitswahl).
Prognose
Die ersten Prognosen werden am Wahlabend um 18.00 Uhr veröffentlicht. Sie beruhen auf Umfragen vor ausgesuchten Wahllokalen, die während des Wahltages durchgeführt werden.
Sitzverteilung
Entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist das Zweitstimmenergebnis. Von dem auf Landesebene errechneten Ergebnis einer Partei wird die Zahl der über ein Direktmandat geholten Sitze abgezogen; die verbleibenden Sitze werden über die Landesliste der Partei besetzt.
Statistische Ämter
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter werten das Ergebnis der Bundestagswahl aus. Hierbei ziehen die Ämter in ausgesuchten Wahlkreisen nach Geschlecht und Altersgruppen gekennzeichnete Stimmzettel heran. So lassen sich genauere Erkenntnisse über das Wahlverhalten gewinnen.
Stimmensplitting
Wird mit der Erststimme der Kandidat einer bestimmten Partei gewählt, mit der Zweitstimme aber eine andere Partei, bezeichnet man dies als Stimmensplitting.
Überhangmandat
Erringt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr dort Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, ziehen weitere zusätzliche Kandidaten von der Landesliste in den Bundestag ein. Diese zusätzlichen Mandate werden Überhangmandate genannt. Vor der Bundestagswahl 2013 wurden diese Überhangmandate jedoch nicht im Bundestag ausgeglichen. In bestimmten Fällen konnten Parteien so weniger Bundestagssitze erhalten, als das Zweitstimmenergebnis ihnen zusprach und umgekehrt. Dieses sogenannte negative Stimmgewicht hatte das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt.
Das Wahlrecht wurde deshalb reformiert. Danach wird jetzt die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis die Überhangmandate ausgeglichen sind und die Sitzverteilung im Bundestag wieder dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis entspricht. Das negative Stimmgewicht soll dadurch aufgehoben werden. Die Folge: Das neue Parlament wird wahrscheinlich größer. Nach den Wahlergebnissen der Bundestagswahl 2009 wären auf Grundlage des neuen Wahlrechts 671 Abgeordnete in den Bundestag gekommen. Tatsächlich waren es 620 – darunter 22 Parlamentarier mit Überhangmandat.
Verhältniswahl
Das Grundprinzip des Verhältniswahlrechts ist es, dass im Parlament alle Parteien proportional zu dem Anteil ihrer Wählerstimmen vertreten sind (vgl. Mehrheitswahl). Da hierbei auch kleinere Parteien Mandate erringen können, bildet sich in der Regel ein Mehrparteiensystem aus.
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung ist der Anteil der abgegebenen Stimmen im Verhältnis zur Zahl der Wahlberechtigten. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2009 lag die Wahlbeteiligung bei 70,8 Prozent – so niedrig wie nie zuvor. Die bislang höchste Wahlquote gab es 1972 mit 91,1 Prozent.
Wahlkreis
Das Bundesgebiet ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt, mit jeweils etwa gleich vielen – rund 250.000 – Bürgern. Ein Wahlkreis soll neu zugeschnitten werden, wenn die Bevölkerungszahl um 15 Prozent von der durchschnittlichen Größe der Wahlkreise abweicht. Bei einer Differenz von mehr als 25 Prozent ist eine Neuabgrenzung zwingend vorgeschrieben. In jedem Wahlkreis wird ein Direktkandidat gewählt (vgl. Erststimme).
Wahlleiter
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird von Wahlleitern und Wahlausschüssen auf Bundes-, Landes- und Wahlkreisebene geleistet. Dazu gehören u. a. die Entscheidung über die Zulassung der Parteien zur Bundestagswahl, die Beschaffung der Stimmzettel und die Auszählung der Ergebnisse.
Wahlrecht
Man unterscheidet zwischen dem Recht, bei einer Wahl seine Stimme abzugeben (aktives Wahlrecht) und sich selbst zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht). Das aktive Wahlrecht für den Bundestag steht jedem deutschen Staatsbürger zu, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland lebt. Zudem darf ihm das Wahlrecht nicht aberkannt worden sein. Das passive Wahlrecht ist gegeben, wenn der Bewerber am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Volljährigkeit erreicht hat, sofern er nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder ihm die Wählbarkeit durch Richterspruch entzogen wurde. (Weitere Infos – z. B. zum Wahlrecht von Auslandsdeutschen unter: www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatliche-Ordnung/Wahlrecht/wahlrecht_node.html und www.bundeswahlleiter.de.)
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme (Partei- oder Listenstimme) wird bei der Bundestagswahl die Landesliste einer Partei gewählt. Das Zweitstimmenergebnis entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages und damit über die politischen Mehrheitsverhältnisse.
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Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
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