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Barrierefreies Fahren

25.06.2014

Hohe Hürden zwischen Bahnsteigkante und Straßenbahn, fehlende Aufzüge zum Gleis oder aber Busse, die von Barrierefreiheit kilometerweit entfernt sind: Bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW laufen nicht nur Beschwerden von ÖPNV-Nutzern oder Anfragen rund um die Mobilitätsgarantie ein, sondern auch Ärgernisse von Bus- und Bahnfahrern mit Handicap.

"Ein- und Umstieg bereiten Reisenden mit Rollstühlen oder Rollatoren die meisten Probleme. Vielfach klemmt es aber auch, weil konkrete Angebote und Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Reisende einfach noch zu wenig bekannt sind", bahnt die Schlichtungsstelle Nahverkehr mit den folgenden Tipps den Weg zur optimierten Mobilität:

  • Informationsangebote: Verkehrsunternehmen und -verbünde bieten eine Vielzahl von Services, um ihren mobilitätseingeschränkten Kunden die Route zu einer möglichst barrierefreien Reise von A nach B zu weisen. Unter www.bahn.de/barrierefrei ist eine Übersicht über die behindertengerechten Angebote der Deutschen Bahn zu finden. Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr bietet in seiner elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) zu jeder Fahrtempfehlung einen Haltestellenumgebungsplan. Dieser wird bei dem angeforderten Verbindungsvorschlag angezeigt und ist durch das Haltestellensymbol gekennzeichnet. Dort sind auch die genauen Positionen der Aufzüge gekennzeichnet. Bei den Kölner Verkehrsbetrieben gibt es beispielsweise einen Liniennetzplan "Touren ohne Treppen", der die Routenplanung erleichtert. In vielen anderen Städten weisen die Schienennetzpläne der Verkehrsunternehmen ebenfalls aus, ob die Haltestellen für Rollstuhlfahrer zugänglich sind.
  • Mobilitätsservicezentrale: Die Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der Deutschen Bahn AG bearbeitet als zentrale Anlaufstelle die Anliegen mobilitätseingeschränkter Bahnreisender. Ein-, Um- und Ausstiegshilfen können dort täglich zwischen 6 und 22 Uhr unter der Rufnummer 01805-512512 angefordert werden – für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz sowie für maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz. Anmeldungen hierzu müssen spätestens am Vortag um 18 Uhr bzw. wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, bis 17 Uhr (an Feiertagen bis 15 Uhr) erfolgen. Bei internationalen Fahrten und Fahrten mit dem DB-Autozug ist eine Frist von 48 Stunden einzuhalten. Darüber hinaus sind über die MSZ auch Fahrkarten erhältlich und Reservierungen möglich. Im Internet bietet die MSZ Informationen zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Fahrzeugen unter www.bahn.de/mobilitaetsservice.
  • Einsatz barrierefreier Fahrzeuge: In vielen Städten Nordrhein-Westfalens sind schon barrierefreie Busse und Bahnen unterwegs. Auf welchen Strecken und wann diese Fahrzeuge im Einsatz sind, kann häufig bei den Verkehrsbetrieben erfragt werden. Zum Teil gibt’s hierbei einen speziellen Service: Wird den Mitarbeitern an der Hotline mindestens ein Tag im Voraus der Fahrwunsch mitgeteilt, geht – falls verfügbar – ein mit Rampe ausgestattetes Fahrzeug auf der jeweiligen Strecke auf Tour.
  • Begleitservice: Einige Verkehrsunternehmen, zum Beispiel in Düsseldorf, Duisburg oder Essen, bieten einen kostenlosen Begleitservice an, wenn Fahrgäste mit Kinderwagen, Rollator oder leichtem Faltrollstuhl unterwegs oder einfach nicht gut zu Fuß sind. Die Begleitung während der Fahrt umfasst auch Hilfe zum Beispiel am Ticketautomaten, im Bus und in der Bahn oder beim Ein- und Aussteigen. Infos zum Begleitservice einzelner Verkehrsbetriebe im Internet unter www.oepnv-info.de.
  • Service für Gehörlose: Für gehörlose Reisende hat die Deutsche Bahn eine gesonderte Mailadresse (deaf-msz@deutschebahn.com) eingerichtet. Treten unterwegs Störungen auf, können hörbehinderte Reisende per SMS mit der Mobilitätszentrale während der Öffnungszeiten kommunizieren. Dazu wird eine SMS an die Rufnummer 0160 97435806 gesendet mit dem beginnenden Text#deafhelp, gefolgt von einem Leerzeichen und der Nachricht. Weitere Informationen sind unter www.bahn.de/hoerbehindert zu finden.

Bei Problemen hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

von VerbraucherzentraleNRW

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