Mein Recht
Integration, Migration, Asyl
Integration ist ein wichtiges Thema in Politik und Medien. Aber was bedeutet Integration überhaupt? Was ist der Unterschied zur Migration? Was ist Asyl und wann darf ein Zuwanderer in Deutschland bleiben?
Die Umschreibung "Menschen mit Migrationshintergrund" hört man immer wieder. Das lateinische Verb "migrare" bedeutet "auswandern, wandern, reisen". Es wird unterschieden zwischen Emigranten, also Auswanderern oder Immigranten, also Einwanderern. In der Regel bezeichnet man mit Migration oder Wanderung den dauerhaften Wechsel des Wohnortes in ein anderes Land. Nun gilt es, die Einwanderer zu integrieren, damit sie im gesellschaftlichen Leben des neuen Landes zurecht kommen.
Integration
Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Sie stehen dafür in der Pflicht, Deutsch zu lernen sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen. Wenn nun der Zuwanderer seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchte oder bereits nach Deutschland gezogen ist, muss er sich nun um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern. Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie wird erteilt für Personen, die
- in Deutschland eine Ausbildung machen möchten
- in Deutschland arbeiten möchten
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland bleiben können
- aus familiären Gründen nach Deutschland zuwandern
- Ausländer und ehemalige Deutsche, die nach Deutschland zurückkehren wollen
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Daueraufenthaltsrecht besitzen
Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird grundsätzlich auch berücksichtigt, ob jemand ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat.
Was ist Asyl?
Unter der Bezeichnung Asyl (lat. asylum "unberaubt", "sicher") versteht man einen Zufluchtsort und die temporäre Aufnahme von Flüchtlingen oder Verfolgten. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt. Das Asylrecht dient dem Schutz der Menschenwürde.
Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen.
Dieser Artikel stammt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, www.bamf.de
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