2016 sind das Telefonieren mit dem Handy, das SMS-Schicken und Surfen
in den EU-Ländern etwas billiger geworden. Das gilt seit 30. April in
Spanien, Italien, Frankreich, Polen und vorerst auch in Großbritannien.
“Für Gespräche aus einem EU-Mitgliedsland nach Deutschland darf nur noch ein Aufschlag von höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis berechnet werden. SMS schlagen mit 2 Cent mehr zu Buche. Und fürs Surfen werden höchstens 6 Cent für jedes Megabyte mehr an Datenvolumen fällig”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Mit
dieser Preissenkung ist die letzte Stufe zur Abschaffung der
sogenannten Roaming-Kosten in den EU-Mitgliedsstaaten nun fast
erklommen. Ab 15. Juni 2017 werden die Extragebühren für die Handynutzung im EU-Ausland ganz abgeschafft.
Eine Ausnahme jedoch
bleibt: Netzbetreiber können auch künftig Zuschläge verlangen, falls
Kunden zu viel sprechen, simsen und surfen. Derzeit ist sich die
EU-Kommission noch nicht einig, ab wann die zulässige Grenze hierbei
überschritten wird.
“Trotz der neuen Regeln sollten Nutzer
weiterhin darauf achten, dass die Kosten für den Einsatz von Smartphones
und Tablets im Ausland nicht in ungeahnte Höhen zu treiben”, warnt die
Verbraucherzentrale NRW.
Zur Drosselung der Ausgaben hat sie folgende Tipps:
- Tarifoptionen prüfen:
Vor Reiseantritt sollte man sich genau informieren, welche Kosten bei
der Handynutzung im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn
neben dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die Anbieter
auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen zum Teil eine
Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt für den Verbindungsaufbau,
das zusätzlich zu den Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche
verteuert. Für Nutzer, die sich längerfristig im Ausland aufhalten,
kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch als günstiger
herausstellen. Tarifwechsel sind in der Regel binnen eines Kalendertags
entgeltfrei möglich. Mobilfunkanbieter müssen ihren Kunden auch
einräumen, spezielle Roaming-Angebote anderer Anbieter zu nutzen, ohne
dass dafür die Rufnummer oder die SIM-Karte gewechselt werden muss. - Höchstgrenzen beachten: Beim
Grenzübertritt werden Kunden weiterhin per SMS informiert, wie viel die
Handynutzung kostet. Für ankommende Anrufe, die man im Ausland
mitbezahlen muss, können Netzbetreiber vorerst noch Aufschläge von 1,2
Cent bis höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis verlangen.
Eine SMS aus dem EU-Ausland darf nicht mehr als 7 Cent pro Nachricht
kosten. Der Höchstpreis fürs Surfen liegt bei 24 Cent pro übertragenem
Megabyte. Die Abrechnung erfolgt jedoch pro Kilobyte. - WLAN nutzen: Vor
bösen Überraschungen bei den Kosten ist sicher, wer sich nicht über
seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür das hoteleigene
Drahtlosnetzwerk (WLAN) oder ein Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking
oder andere sensible Geschäfte sollte man über WLAN sicherheitshalber
besser verzichten. - Geräte richtig einstellen: Auch
im Ruhemodus kann das Smartphone durchaus erhebliche Kosten
produzieren: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps
oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte
das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage
Daten über Mobilfunknetze herunterlädt. Auf dem Smartphone installierte
Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer
laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur Deaktivierung
erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt`s
auch beim Hersteller oder in Internetforen. - Datennutzung begrenzen: Wer
beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die
EU-Regelungen vor einem finanziellen Kollaps geschützt. Die
Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von
knapp 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die
Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die Sperre
aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder niedrigere Grenzwerte
setzen. Positiv auch: Dieser Schutz gilt in vielen Fällen auch außerhalb
der EU.
Weitere Informationen zum mobilen
Telefonieren gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/roaming.
Ein youNEWS-Beitrag von

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Veröffentlicht am
26. Oktober 2016
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