2016 sind das Telefonieren mit dem Handy, das SMS-Schicken und Surfen


in den EU-Ländern etwas billiger geworden. Das gilt seit 30. April in

Spanien, Italien, Frankreich, Polen und vorerst auch in Großbritannien.

“Für Gespräche aus einem EU-Mitgliedsland nach Deutschland darf nur noch ein Aufschlag von höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis berechnet werden. SMS schlagen mit 2 Cent mehr zu Buche. Und fürs Surfen werden höchstens 6 Cent für jedes Megabyte mehr an Datenvolumen fällig”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Mit


dieser Preissenkung ist die letzte Stufe zur Abschaffung der

sogenannten Roaming-Kosten in den EU-Mitgliedsstaaten nun fast

erklommen. Ab 15. Juni 2017 werden die Extragebühren für die Handynutzung im EU-Ausland ganz abgeschafft.

Eine Ausnahme jedoch


bleibt: Netzbetreiber können auch künftig Zuschläge verlangen, falls

Kunden zu viel sprechen, simsen und surfen. Derzeit ist sich die

EU-Kommission noch nicht einig, ab wann die zulässige Grenze hierbei

überschritten wird.

“Trotz der neuen Regeln sollten Nutzer


weiterhin darauf achten, dass die Kosten für den Einsatz von Smartphones

und Tablets im Ausland nicht in ungeahnte Höhen zu treiben”, warnt die

Verbraucherzentrale NRW.

Zur Drosselung der Ausgaben hat sie folgende Tipps:

  • Tarifoptionen prüfen:

    Vor Reiseantritt sollte man sich genau informieren, welche Kosten bei

    der Handynutzung im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn

    neben dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die Anbieter

    auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen zum Teil eine

    Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt für den Verbindungsaufbau,

    das zusätzlich zu den Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche

    verteuert. Für Nutzer, die sich längerfristig im  Ausland aufhalten,

    kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch als günstiger

    herausstellen. Tarifwechsel sind in der Regel binnen eines Kalendertags

    entgeltfrei möglich. Mobilfunkanbieter müssen ihren Kunden auch

    einräumen, spezielle Roaming-Angebote anderer Anbieter zu nutzen, ohne

    dass dafür die Rufnummer oder die SIM-Karte gewechselt werden muss.
  • Höchstgrenzen beachten: Beim

    Grenzübertritt werden Kunden weiterhin per SMS informiert, wie viel die

    Handynutzung kostet. Für ankommende  Anrufe, die man im Ausland

    mitbezahlen muss, können Netzbetreiber vorerst noch Aufschläge von 1,2

    Cent bis höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis verlangen.

    Eine SMS aus dem EU-Ausland darf nicht mehr als 7 Cent pro Nachricht

    kosten. Der Höchstpreis fürs Surfen liegt bei 24 Cent pro übertragenem

    Megabyte. Die Abrechnung erfolgt jedoch pro Kilobyte.
  • WLAN nutzen: Vor

    bösen Überraschungen bei den Kosten ist sicher, wer sich nicht über

    seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür das hoteleigene

    Drahtlosnetzwerk (WLAN) oder ein Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking

    oder andere sensible Geschäfte sollte man über WLAN sicherheitshalber

    besser verzichten.
  • Geräte richtig einstellen: Auch

    im Ruhemodus kann das Smartphone durchaus erhebliche Kosten

    produzieren: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps

    oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte

    das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage

    Daten über Mobilfunknetze herunterlädt. Auf dem Smartphone installierte

    Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer

    laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur Deaktivierung

    erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt`s

    auch beim Hersteller oder in Internetforen.
  • Datennutzung begrenzen: Wer

    beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die

    EU-Regelungen vor einem finanziellen Kollaps geschützt. Die

    Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von

    knapp 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die

    Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die Sperre

    aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder niedrigere Grenzwerte

    setzen. Positiv auch: Dieser Schutz gilt in vielen Fällen auch außerhalb

    der EU.

Weitere Informationen zum mobilen


Telefonieren gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der

Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/roaming.

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Veröffentlicht am 26. Oktober 2016
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