Corona - Was gerade erlaubt ist und was nicht
04.05.2020
Wir helfen dir, den Überblick bei den aktuellen Regeln rund um das Corona-Virus zu behalten. Generell gelten überall strenge Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben. Die "AHA + AL"-Regel soll eingehalten werden = Abstand + Hygiene + Alltagsmaske + Corona-Warn-App + Lüften.
Die Infos betreffen Düsseldorf und das Land NRW.
Stand: 25. Januar 2021.
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Kontakte
- In der Öffentlichkeit dürfen sich Angehörige eines Haushaltes mit einer weiteren Person treffen. Diese eine Person darf von seinen Kindern begleitet werden.
- Ausnahmen: Begleitung Unterstützungsbedürftiger, berufliche Zusammenkünfte, Nutzung des ÖPNV
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Maskenpflicht
- Medizinische Masken müssen in Geschäften, Arztpraxen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Bus und Bahn und im Gottesdienst getragen werden. (Medizinische Masken sind FFP2- oder (K)N95-Masken oder OP-Masken. OP-Masken sind deutlich günstiger, dafür schützen die FFP2- und (K)N95-Masken den*die Träger*in besser.)
- Ausnahme: Wenn Kindern unter 14 Jahren medizinische Masken zu groß sind, dürfen sie Alltagsmasken tragen.
- Maskenpflicht drinnen und teilweise draußen, wo Menschen auf engem Raum aufeinandertreffen, teils Pflicht zu medizinischen Masken (s. o.):
- in öffentlichen und geschlossenen Räumen, Schulen und Kindertagesstätten (nach den Herbstferien auch wieder im Unterricht ab der fünften Klasse)
- am Arbeitsplatz, wenn keine 1,5 Meter Abstand gehalten werden kann
- in und vor Geschäften oder Einkaufszentren sowie auf deren Parkplätzen, beim Abholen von Speisen vom Restaurant, in Arztpraxen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Bus und Bahn, bei Handwerks- und Dienstleistungen, auf Spielplätzen
- Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht in der Innenstadt und am Hauptbahnhof:
- In der Altstadt und in der Stadtmitte an der Schadowstraße und der Königsallee täglich zwischen 10 und 19 Uhr und
- auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha-von-Suttner-Platz (vor und hinter dem Hauptbahnhof täglich zwischen 6 und 22 Uhr.
Stadtpläne, in denen die Gebiete mit Maskenpflicht eingezeichnet sind, hat die Stadt hier veröffentlicht. - Ausnahme: Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen, sind von der Pflicht befreit.
- Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, riskiert ein Bußgeld.
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Handel
- Einzelhandel geschlossen
- Ausnahmen: Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Babyfachmärkte, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken, Post, Reinigungen, Waschsalons, Kioske, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Großhandel, Bauhäuser nur für Fachunternehmen wie Handwerker, Schnitt- und Topfblumenverkauf)
- Verkauf von Feuerwerk verboten
- Trödelmärkte geschlossen
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in und vor den Geschäften sowie auf dazugehörigen Parkplätzen
- Alkohol-Verkauf verboten zwischen 23 und 6 Uhr
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Schule und Bildung
- Homeschooling für alle Schulklassen. (Möglichkeit der Betreuung in Schule oder Kita bis zur 6. Klasse)
- Keine Klassenarbeiten (Ausnahmen: für zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs)
- Hochschulen, Pflegeschulen, andere Bildungseinrichtungen: nur Fernunterricht erlaubt (Ausnahme: nicht verschiebbare Prüfungen und zwingend erforderliche Vorbereitung)
- Büchereien, Hochschulbibliotheken, Archive: Abholung und Auslieferung bestellter Medien und deren Rückgabe erlaubt
- Fahrschulen: nur erlaubt für berufsbezogene Ausbildungen
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt Maskenpflicht. Schüler*innen ab der fünften Klasse müssen auch im Unterricht eine Maske tragen.
- Lüften in der Schule: Stoßlüften alle 20 Minuten, Querlüften, wo immer es möglich ist, Lüften während der gesamten Pausendauer
- Präsenzangebote außerschulischer Bildung, von Jugendclubs, Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen, Weiterbildung und Integration sind verboten. (Ausnahme: Einzelbetreuung der Sozial- und Jugendhilfe)
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Arbeit
- Es soll mehr Homeoffice geben. Arbeitgeber*innen müssen das überall ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen.
- Wenn kein Homeoffice möglich ist, gelten strikte Abstands- und Hygieneregeln. Ansonsten müssen die Arbeitgeber*innen medizinische Masken bereitstellen.
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Freizeit
- Präsenzangebote von Jugendclubs, Jugendverbänden und Jugendeinrichtungen sind verboten.
- Schwimm- und Spaßbäder, Indoor-Spielplätze und Freizeitparks geschlossen
- Wildpark, Zoos, Kinos und Freizeitparks geschlossen
- Trödelmärkte, Messen und Ausstellungen geschlossen
- Bars und Spielbanken geschlossen
- Wettbüros: Nur Entgegennahme der Spielscheine und Wetten erlaubt. Aufenthalt verboten.
- Sonnenstudios und Saunen geschlossen
- Clubs und Discos geschlossen
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Kultur und Konzerte
- Theater, Oper, Museen, Festivals, Kinos, Ausstellungen, Konzerthäuser, Schlösser, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen geschlossen (Kultur-Aufzeichnungen ohne Publikum erlaubt)
- Die städtischen Kulturinstitute und Museen bleiben geschlossen.
- Autokinos mit einem Abstand von 1,5 Metern zwischen den Fahrzeugen erlaubt.
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Sport
- Profisport (z. B. Bundesliga oder Wettbewerbe) findet ohne Zuschauer*innen statt
- Freizeit- und Amateursport verboten
- Fitnessstudios und Schwimmbäder geschlossen
- Individualsport in Sporteinrichtungen und -vereinen, wie Tennis oder Golf, sind verboten.
- Individualsport wie Joggen oder Walken erlaubt.
- Bolzplätze und die Tischtennishalle im Freizeitpark Ulenbergstraße sind geschlossen.
- Calesthenic-Anlagen, Trimm-dich-Pfade sind für den Individualsport geöffnet.
- Betrieb von Skiliften verboten
- Rehabilitationssport verboten
- Schulsport, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten erlaubt.
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Gastronomie
- Alle Gastronomie-Betriebe geschlossen.
- Ausnahme: Lieferung und Abholung von Speisen sowie Kantinen (Allerdings ist der Verzehr der Speisen in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung herum verboten.)
- Betriebskantinen und Hochschul-Mensen dürfen öffnen.
- Alkohol darf nicht zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verkauft werden.
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Dienstleistungen
- Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios etc. müssen schließen.
- Geöffnet bleiben medizinisch notwendige Behandlungen: Physio-, Ergo- und Logotherapien, Podologie und Fußpflege.
- Industriebetriebe und Handwerk bleiben geöffnet.
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Spielplätze
- Spielplätze sind geöffnet.
- Dort gilt eine Maskenpflicht, ausgenommen für Kinder bis zum Schuleintritt. Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten.
- Bolzplätze und die Tischtennishalle im Freizeitpark Ulenbergstraße sind geschlossen.
- Calesthenic-Anlagen, Trimm-dich-Pfade sind für den Individualsport geöffnet.
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Kirchen und Glaubensgemeinschaften
- Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn auch am Platz eine medizinische Maske getragen und ein Abstand von 1,5 Meter gehalten wird.
- Singen ist verboten.
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Reisen
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken verboten. Beruflich veranlasste Übernachtungen erlaubt.
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Veranstaltungen und Versammlungen
- Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen verboten.
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz erlaubt.
- Erlaubt: Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die nicht verschoben werden können. (z. B.: Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen, Blut- und Knochenmarkspendetermine; Gremien-Treffen von Vereinen)
- begrenzte Teilnahme erlaubt an: Beerdigungen, standesamtlichen Trauungen, Gottesdiensten
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