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Corona - Was gerade erlaubt ist und was nicht

Wir helfen dir, den Überblick bei den aktuellen Regeln rund um das Corona-Virus zu behalten. Die generellen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben lauten: "AHA + AL" = Abstand + Hygiene + Alltagsmaske + Corona-Warn-App + Lüften.

Die Infos betreffen Düsseldorf und das Land NRW. 
Stand: 3. April 2022

  • Was heißt: 2G, 2G plus, 3G, genesen, geboostert, Tests?
    • 2G heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang
      (Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.)
    • 2G plus heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang, die zusätzlich einen aktuellen, negativen Corona-Test mitbringen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden);
      Ausnahme: Geboosterte und Genesene brauchen keinen Test; Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.
    • 3G heißt: vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zugang, (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
      (Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.)
    • Als vollständig geimpft: ... gilt man zwei Wochen nach seiner zweiten Corona-Impfung. (Das Impfzertifikat ist aktuell zwölf Monate gültig.)
    • Als genesen: ... gilt man, wenn man ein positives PCR-Testergebnis hat, das zwischen 28 Tagen und sechs Monaten alt ist.
    • Als geboostert: ... gilt man nach seiner dritten Corona-Impfung. Das Impfzertifikat ist zwei Wochen nach der Impfung gültig.
    • "Bürgertests" in den Testzentren sind kostenfrei (Schnelltest-Zentren und Infos: corona.duesseldorf.de/schnelltest)
  • Maskenpflicht

    Maskenpflicht gibt es:

    • in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
    • in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) in Innenräumen.
    • im Öffentlichen Personennahverkehr.
    • in städtischen Gebäuden und Kulturinstituten.

von youpod

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