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Corona - Was gerade erlaubt ist und was nicht
Wir helfen dir, den Überblick bei den aktuellen Regeln rund um das Corona-Virus zu behalten. Die generellen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben lauten: "AHA + AL" = Abstand + Hygiene + Alltagsmaske + Corona-Warn-App + Lüften.
Die Infos betreffen Düsseldorf und das Land NRW.
Stand: 3. April 2022
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Was heißt: 2G, 2G plus, 3G, genesen, geboostert, Tests?
- 2G heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang
(Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.) - 2G plus heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang, die zusätzlich einen aktuellen, negativen Corona-Test mitbringen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden);
Ausnahme: Geboosterte und Genesene brauchen keinen Test; Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis. - 3G heißt: vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zugang, (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
(Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.) - Als vollständig geimpft: ... gilt man zwei Wochen nach seiner zweiten Corona-Impfung. (Das Impfzertifikat ist aktuell zwölf Monate gültig.)
- Als genesen: ... gilt man, wenn man ein positives PCR-Testergebnis hat, das zwischen 28 Tagen und sechs Monaten alt ist.
- Als geboostert: ... gilt man nach seiner dritten Corona-Impfung. Das Impfzertifikat ist zwei Wochen nach der Impfung gültig.
- "Bürgertests" in den Testzentren sind kostenfrei (Schnelltest-Zentren und Infos: corona.duesseldorf.de/schnelltest)
- 2G heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang
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Maskenpflicht
Maskenpflicht gibt es:
- in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
- in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) in Innenräumen.
- im Öffentlichen Personennahverkehr.
- in städtischen Gebäuden und Kulturinstituten.
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