Der Düsseldorfer Jugendrat vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Landeshauptstadt.

Er trifft sich in öffentlichen Sitzungen im Rathaus, diskutiert die Belange von jungen Düsseldorfern, entwickelt Projekte, fasst Beschlüsse und kann direkt Anträge an die Fachausschüsse der Düsseldorfer Politiker stellen. Außerdem sitzen Vertreter des Jugendrates als Berater in den wichtigen Ausschüssen der Stadt. Der Jugendrat organisiert Arbeitsgruppen zu verschiednene Themen und Problemen. Auch nicht gewählte Jugendliche können dabei mitmachen.

Wie groß ist der Jugendrat?


Er besteht aus 31 Mitgliedern.

Wie lange dauert die Amtszeit des Jugendrats?


Die Jugendlichen werden für drei Jahre gewählt.

Seit wann gibt es den Jugendrat?


Der erste Düsseldorfer Jugendrat wurde im Oktober 2007 gewählt. Damals hatten sich 176 Jugendliche beworben. Auf Anhieb wurde eine Wahlbeteiligung von 38,64 Prozent erreicht. 19.311 der insgesamt knapp 50.000 Wahlberechtigten gingen wählen. Der Altersdurchschnitt der gewählten Jugendratsmitglieder lag bei 16 Jahren.

Wie kann ich kandidieren?


Du musst zwischen 14 und unter 21 Jahre alt sein, deinen Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben und von mindestens 20 Wahlberechtigten unterstützt werden. Bei Minderjährigen muss die schriftliche Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Bewerbungsunterlagen gibt es im Jugendinformationszentrum “zeTT”, im Internet bei www.youpod.de/jugendrat und www.duesseldorf.de/jugendamt/jugendliche-begleiten/jugendrat.html und in der Geschäftsstelle des Jugendrats.

Der Jugendrat wird stadtbezirksweise gewählt. Das heißt, Jugendliche können in dem Stadtbezirk kandidieren, in dem sie wohnen oder in dem ihre Schule liegt. In Düsseldorf gibt es zehn Stadtbezirke, in denen die verschiedenen Stadteile liegen:


Stadtbezirk 1: Altstadt, Carlstadt, Derendorf, Golzheim, Pempelfort, Stadtmitte

Stadtbezirk 2: Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd

Stadtbezirk 3: Bilk, Flehe, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Oberbilk, Unterbilk, Volmerswerth

Stadtbezirk 4: Heerdt, Lörick, Niederkassel, Oberkassel

Stadtbezirk 5: Angermund, Kaiserswerth, Kalkum, Lohausen, Stockum, Wittlaer

Stadtbezirk 6: Lichtenbroich, Mörsenbroich, Rath, Unterrath

Stadtbezirk 7: Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Ludenberg

Stadtbezirk 8: Eller, Lierenfeld, Unterbach, Vennhausen

Stadtbezirk 9: Benrath, Hassels, Himmelgeist, Holthausen, Itter, Reisholz, Urdenbach, Wersten

Stadtbezirk 10: Garath, Hellerhof 

Wer darf wählen?


Düsseldorfer Jugendliche im Alter von 11 bis 20 Jahren. Die Nationalität spielt keine Rolle.

Wie wird gewählt?


Wahlberechtigte haben zwei Stimmen – einen für einen Kandidaten und einen für eine Kandidatin. Am Wahlort (z. B. der Schule) werden amtliche Stimmzettel verteilt.Wenn an deiner Schule kein Wahllokal sein sollte, kannst du zum zentralen Wahlokal im Jugendinfozentrum zeTT kommen. 

Kontakt


Geschäftstelle des Jugendrats Düsseldorf

c/o Jugendamt Düsseldorf

Willi-Becker-Allee 7

40227 Düsseldorf

Telefon 0211-89 9 25 94

jugendrat@duesseldorf.de

Jugendinformationszentrum


Willi-Becker-Allee 10 (Nähe Hauptbahnhof)

40227 Düsseldorf

Telefon 0211-89 2 20 33

Ein youNEWS-Beitrag von

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Veröffentlicht am 30. Oktober 2013
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