Wahlwoche zum Düsseldorfer Jugendrat: Vom 9. bis 16. November kannst du deine Stimme für deine Vertreterin oder deinen Vertreter abgeben.
Wo wird gewählt?
Wählen kannst du in der Wahlwoche im Jugendinformationszentrum zeTT kannst zu den Öffnungszeiten (12 bis 20 Uhr, Ausnahme Samstag 12 bis 15 Uhr). Auch einige Schulen haben Wahllokale eingerichtet. Am Wahltag selbst, 16. November, hat das zeTT von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer darf wählen?
Kinder und Jugendliche, die bei der Wahl
– mindestens elf Jahre alt sind,
– noch nicht 21 Jahre alt sind,
– ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben.
Die Nationalität spielt dabei keine Rolle. Am einfachsten ist es, wenn die Wähler*innen ihren Ausweis mitbringen. Wer ihn vergisst, nennt vor Ort Name und Geburtsdatum, und wenn er im Wählerverzeichnis gefunden wird, kann er trotzdem wählen.
Wie wird gewählt?
Im Wahllokal bekommt jedes Mädchen und jeder Junge
-zwei Stimmzettel ausgehändigt
– In der Wahlkabine kann auf jedem Stimmzettel ein Kreuz für eine Bewerberin UND einen Bewerber markiert werden
– der Stimmzettel wird gefaltet in die Wahlurne geworfen.
Das macht der Jugendrat
Der Jugendrat der Landeshauptstadt Düsseldorf vertritt die Interessen und Belange der Kinder und Jugendlichen in der Stadt.
Bei seiner Arbeit wird er von Vertreter*innen des Rates (beratende Mitglieder) und der Geschäftsstelle des Jugendrates tatkräftig unterstützt. Die Geschäftsstelle ist beim Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf angesiedelt.
E-Mail: info@jugendrat-duesseldorf.de
Internet: www.youpod.de/jugendrat
Ein youEVENT-Beitrag von
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Veröffentlicht am
22. Juni 2022
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