Wir helfen dir, den Überblick bei den aktuellen Regeln rund um das Corona-Virus zu behalten. Die generellen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben lauten: “AHA + AL” = Abstand + Hygiene + Alltagsmaske + Corona-Warn-App + Lüften.

Die Infos betreffen Düsseldorf und das Land NRW. 


Stand: 3. April 2022

  • 2G heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang

    (Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.)
  • 2G plus heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang, die zusätzlich einen aktuellen, negativen Corona-Test mitbringen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden);

    Ausnahme: Geboosterte und Genesene brauchen keinen Test; Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.
  • 3G heißt: vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zugang, (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

    (Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.)
  • Als vollständig geimpft: … gilt man zwei Wochen nach seiner zweiten Corona-Impfung. (Das Impfzertifikat ist aktuell zwölf Monate gültig.)
  • Als genesen: … gilt man, wenn man ein positives PCR-Testergebnis hat, das zwischen 28 Tagen und sechs Monaten alt ist.
  • Als geboostert: … gilt man nach seiner dritten Corona-Impfung. Das Impfzertifikat ist zwei Wochen nach der Impfung gültig.
  • “Bürgertests” in den Testzentren sind kostenfrei (Schnelltest-Zentren und Infos: corona.duesseldorf.de/schnelltest)
  • Großverantaltungen: 3G
  • Volksfeste: 3G 
  • Clubs und Discos: 2G plus
  • private Feiern mit Tanz: 2G plus
  • gemeinsames Singen von Chormitgliedern: 2G plus
  • Versammlungen: keine Zugangsbeschränkungen
  • Feiern im privaten Raum: keine Zugangsbeschränkungen

>> keine Zugangsbeschränkungen für:

  • Jugendverbände, Jugendtreffs und weitere Angebote der Kinder- und Jugendförderung
  • Sport im Freien
  • Versammlungen

>> Zugang für: 3G

  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
  • Stadtbüchereien
  • Konzerte, Theater, Kinos
  • Tierparks, Zoos, Freizeitparks
  • Volksfeste
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
  • Gastronomie
  • Sport
  • Fitnessstudios
  • Schwimmbäder und Wellnessangebote

>> Zugang für: 2G plus

  • gemeinsames Singen von Chormitgliedern
  • Spielen von Blasinstrumenten und Ähnliches 
  • Discos (s. o.)

Einen negativen Bürgertest musst du vorzeigen beim Betreten von:

  • Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für Besucher*innen, Beschäftigte und bei Neuaufnahmen
  • Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie Strafvollzugsanstalten, wenn man nicht immunisiert ist. 

Maskenpflicht gibt es:

  • in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
  • in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) in Innenräumen.
  • im Öffentlichen Personennahverkehr.
  • in städtischen Gebäuden und Kulturinstituten.

Hygiene- und Verhaltensregeln weiterhin einhalten!

(Quelle: Land NRW und Stadt Düsseldorf)

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Veröffentlicht am 4. Mai 2020
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