Wir helfen dir, den Überblick bei den aktuellen Regeln rund um das Corona-Virus zu behalten. Die generellen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben lauten: “AHA + AL” = Abstand + Hygiene + Alltagsmaske + Corona-Warn-App + Lüften.
Die Infos betreffen Düsseldorf und das Land NRW.
Stand: 3. April 2022
- 2G heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang
(Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.) - 2G plus heißt: vollständig Geimpfte und Genesene haben Zugang, die zusätzlich einen aktuellen, negativen Corona-Test mitbringen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden);
Ausnahme: Geboosterte und Genesene brauchen keinen Test; Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis. - 3G heißt: vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zugang, (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
(Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren haben trotzdem Zugang, ggf. mit einem Ausweis.) - Als vollständig geimpft: … gilt man zwei Wochen nach seiner zweiten Corona-Impfung. (Das Impfzertifikat ist aktuell zwölf Monate gültig.)
- Als genesen: … gilt man, wenn man ein positives PCR-Testergebnis hat, das zwischen 28 Tagen und sechs Monaten alt ist.
- Als geboostert: … gilt man nach seiner dritten Corona-Impfung. Das Impfzertifikat ist zwei Wochen nach der Impfung gültig.
- “Bürgertests” in den Testzentren sind kostenfrei (Schnelltest-Zentren und Infos: corona.duesseldorf.de/schnelltest)
- Großverantaltungen: 3G
- Volksfeste: 3G
- Clubs und Discos: 2G plus
- private Feiern mit Tanz: 2G plus
- gemeinsames Singen von Chormitgliedern: 2G plus
- Versammlungen: keine Zugangsbeschränkungen
- Feiern im privaten Raum: keine Zugangsbeschränkungen
>> keine Zugangsbeschränkungen für:
- Jugendverbände, Jugendtreffs und weitere Angebote der Kinder- und Jugendförderung
- Sport im Freien
- Versammlungen
>> Zugang für: 3G
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
- Stadtbüchereien
- Konzerte, Theater, Kinos
- Tierparks, Zoos, Freizeitparks
- Volksfeste
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
- Gastronomie
- Sport
- Fitnessstudios
- Schwimmbäder und Wellnessangebote
>> Zugang für: 2G plus
- gemeinsames Singen von Chormitgliedern
- Spielen von Blasinstrumenten und Ähnliches
- Discos (s. o.)
Einen negativen Bürgertest musst du vorzeigen beim Betreten von:
- Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für Besucher*innen, Beschäftigte und bei Neuaufnahmen
- Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie Strafvollzugsanstalten, wenn man nicht immunisiert ist.
Maskenpflicht gibt es:
- in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
- in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) in Innenräumen.
- im Öffentlichen Personennahverkehr.
- in städtischen Gebäuden und Kulturinstituten.
Hygiene- und Verhaltensregeln weiterhin einhalten!
(Quelle: Land NRW und Stadt Düsseldorf)
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Veröffentlicht am
4. Mai 2020
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