Müller/innen (Verfahrenstechnologen und -technologinnen in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) bedienen, überwachen und warten Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Mahl- und Schälerzeugnissen und Futtermitteln.
Berufstyp
Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart
Duale Berufsausbildung, geregelt nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Lernorte
Betrieb und Berufsschule
Was macht man in diesem Beruf?
Sie stellen Getreideprodukte, Futtermittel und Spezialprodukte wie Gewürzpulver her. Müller/innen (Verfahrenstechnologen und -technologinnen in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) prüfen eingehende Aufträge und legen einzelne Arbeitsschritte fest. Sie nehmen die Rohstoffe an, reinigen diese und bereiten sie für die Verarbeitung vor. Die dafür benötigten Anlagen und Maschinen richten sie ein und überwachen den Produktionsprozess. Labortechnische Untersuchungen sowie Sicht-, Geruchs- und Tastkontrollen des Mahlguts führen sie ebenfalls durch. Auch die Lagerung und Verpackung der Erzeugnisse zählen zu ihren Aufgaben. Bei ihrer Tätigkeit beachten sie Hygienevorschriften sowie Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Wenn nötig, ergreifen sie Maßnahmen gegen Schädlingsbefall.
Wo arbeitet man?
Müller/innen (Verfahrenstechnologen und -technologinnen in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) arbeiten hauptsächlich in Getreidemühlen, Futtermittelwerken und Spezialmühlen. Darüber hinaus können sie auch in Großbäckereien tätig sein.
Worauf kommt es an?
Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Leistungs- und Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, selbstständige Arbeitsweise, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.
- Sorgfalt (z. B. sorgsame Lagerung des Getreides; Funkenbildung vermeiden, damit es nicht zu Staubexplosionen oder Bränden kommt)
- Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z. B. Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften, um Verbraucher nicht zu gefährden)
- Entscheidungsfähigkeit (z. B. schnelles Eingreifen bei schwerwiegenden Störungen während der Herstellung von Futtermitteln in automatisierten Produktionsanlagen)
Was verdient man in der Ausbildung?
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt im
1. Ausbildungsjahr: 550 bis 608 Euro
2. Ausbildungsjahr: 640 bis 767 Euro
3. Ausbildungsjahr: 720 bis 944 Euro
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel stellen die Betriebe überwiegend angehende Müller/innen (Verfahrenstechnologen und -technologinnen in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) mit einem mittleren Bildungsabschluss , im Ausbildungsbereich Handwerk mit dem Hauptschulabschluss , dem mittleren Bildungsabschluss oder der Hochschulreife ein.
Welche Alternativen gibt es?
- Ausbildungsalternativen im Bereich Nahrungs- und Genussmittelherstellung
- Fachkraft für Lebensmitteltechnik
- Milchtechnologe/Milchtechnologin
- Bäcker/Bäckerin
- Fachkraft für Süßwarentechnik
- Konditor/Konditorin
Mehr Details zum Beruf gibt es hier: berufenet.arbeitsagentur.de.
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Veröffentlicht am
9. Mai 2012
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