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Zu viele Klassenarbeiten

11.09.2013

Klausuren, Klassenarbeiten, Vokabeltests - manchmal kommen die Prüfungen geballt. Doch sind so viele Arbeiten überhaupt erlaubt? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig. Montag Mathearbeit, Dienstag Vokabeltest, Mittwoch Deutsch, Donnerstag Sport-Überprüfung und Freitag noch der Bio-Test und die Englischarbeit. Ganz schön viel zu lernen in der kurzen Zeit und dann auch noch mehrere Arbeiten an einem Tag. Ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort lautet: Es kommt drauf an. Grundsätzlich gibt es für Klassenarbeiten eine einfache Regel: "Pro Tag darf insgesamt nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben werden", erklärt das NRW-Schulministerium auf seiner Website. Die einzige Ausnahme bilden Nachschreib-Arbeiten, für die der Schulleiter eine Sondererlaubnis erlassen kann (BASS 13 - 21 Nr. 1.2 A § 6.1.3 Satz 2). Nicht ganz so eindeutig ist die Situation allerdings bei Tests. Dürfen neben einer Klassenarbeit auch noch Tests an einem Schultag geschrieben werden? "Diese Frage ist ausdrücklich in keiner Vorschrift geregelt", erklärt hierzu das Ministerium, "die Schulen sollten jedoch vermeiden, dass an einem Tag neben einer Klassenarbeit auch noch ein Test geschrieben wird." Genauso undeutlich ist die Situation bei der Anzahl der Arbeiten pro Woche. "In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten angesetzt werden", heißt es hierzu aus dem Schulministerium. Doch was tun, wenn gleich mehrere Arbeiten in einer Woche oder gar an einem Tag auf dem Plan stehen? Niklas Hoff von der Düsseldorfer BezirksschülerInnenvertretung rät zum Dialog mit den Lehrern: "Oft hilft es, wenn die Schüler mit den Lehrern oder der Schulleitung sprechen. Lehrer haben durchaus Verständnis für die Situation von Schülerinnen und Schülern." Häufig gibt es einen guten Grund für die Planung der Arbeiten: "Nicht selten lassen die Terminplanungen der Schule nicht mehr zu, dass die Klassenarbeiten verlegt werden. Gerade zu Schuljahresende wird der Zeitplan immer enger", erklärt der 16-Jährige, "da sollten Schüler und Lehrer eng zusammenarbeiten." Einen kleinen Tipp zum Thema "Klassenarbeiten" hat das Schulministerium aber doch noch: Schriftliche Klassenarbeiten müssen gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt und innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen werden. Bevor die alte Klassenarbeit nicht zurückgegeben ist, darf auch keine neue geschrieben werden. (BASS 13 - 21 Nr. 1.2 A § 6.1.2) Hinweis der Redaktion: Die hier gegebenen Informationen spiegeln den Stand im Juli 2013 wieder und beziehen sich ausschließlich auf Schulen in Nordrhein-Westfalen. Für Fragen zu anderen Bundesländern empfehlen wir die jeweils zuständigen LandesschülerInnenvertretungen.

von youpod

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