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Handys in der Schule?

17.10.2013

Handys gehören inzwischen zu unserem Alltag wie Essen und Trinken. Auch in der Schule können sie sehr nützlich sein. Viele Lehrer dulden die kleinen Geräte allerdings nicht. Doch dürfen sie Handys einfach wegnehmen? Die Antwort ist eindeutig. Das Schulgesetz sieht verschiedene Arten von Bestrafungen vor - im Schul-Deutsch "Erzieherische Einwirkungen" genannt. Hierzu zählt unter anderem auch die "zeitweise Wegnahme von Gegenständen" (Schulgesetz NRW § 53 Abs. 2). Ein Lehrer ist also grundsätzlich berechtigt, Schülern Gegenstände abzunehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch die Nutzung des Handys der Unterricht gestört wird, wie Bernhard Hamacher, Pressesprecher der Düsseldorfer Bezirksregierung erklärt: "Die zeitweise Wegnahme von Gegenständen – hier Handys – ist grundsätzlich zulässig, wenn sie die Ursache für Störungen des Unterrichts sind". Allerdings sieht das Schulgesetz ebenfalls vor, dass zunächst immer die mildeste erzieherische Einwirkung angewendet werden muss. "Ein Lehrer sollte einen Schüler immer zunächst ermahnen, da eine Ermahnung das mildeste Mittel ist und häufig dazu führt, dass der Schüler sein Handy schnell zurück in die Tasche packt", ergänzt daher Kathrin Klaver aus dem Vorstand der BezirksschülerInnenvertretung Düsseldorf (BSV). "Wenn der Lehrer den Schüler nicht ermahnt, darf er ihm auch das Handy nicht abnehmen", so Klaver. Anders sieht es aus, wenn in der Hausordnung der Schule ein generelles Handy-Verbot festgelegt wurde. In diesem Fall ist der Lehrer auch ohne Ermahnung berechtigt, das Gerät einzubehalten. "Kein Lehrer darf allerdings ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern die Taschen oder den Spind eines Schülers durchsuchen", erläutert Kathrin Klaver von der BSV. Doch wann gibt es das Handy wieder? Wenn das Handy einmal eingesackt ist, geben viele Lehrer das Gerät nicht so schnell wieder her. Häufig wird das Handy bis zum Ende der Woche oder des Monats einbehalten, manche Schulen geben die konfiszierten Gegenstände sogar ausschließlich an die Eltern des Schülers heraus. Diese Vorgehensweise ist ausdrücklich verboten, wie Bernhard Hamacher von der Bezirksregierung klarstellt: "Ist der Schülerin bzw. dem Schüler das Handy wegen eines Verstoßes gegen die Schulordnung weggenommen worden, so muss dieses der Schülerin bzw. dem Schüler entweder nach der Unterrichtsstunde oder spätestens am Ende des Unterrichtstages wieder ausgehändigt werden. Eine längere Einbehaltung des Handys und die Beschränkung der Herausgabe nur an die Erziehungsberechtigten ist nicht ohne weiteres zulässig." Hat also der Lehrer das Handy eingesammelt, muss es spätestens am Ende des Schultages wieder herausgegeben werden. "Wenn ein Lehrer oder Schulleiter trotzdem darauf besteht, das Handy behalten oder ausschließlich an die Eltern zurückgeben zu wollen, sollte der betroffene Schüler freundlich darauf hinweisen, dass es sich dabei um Diebstahl handelt", ergänzt Kathrin Klaver von der BSV. Grundsätzlich plädiert die Schülervertreterin allerdings für Diplomatie: "Normalerweise lassen alle Lehrer mit sich reden. Viele kennen einfach die Gesetzeslage nicht. Hier hilft es, sie freundlich darauf hinzuweisen. Die Gesetze können in jeder Schule im Sekretariat eingesehen werden." Hinweis der Redaktion: Die hier gegebenen Informationen spiegeln den Stand im Oktober 2013 wieder und beziehen sich ausschließlich auf Schulen in Nordrhein-Westfalen. Für Fragen zu anderen Bundesländern empfehlen wir die jeweils zuständigen LandesschülerInnenvertretungen.

von youpod

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