Nachschreiben am Samstag?
31.10.2013
Eigentlich ist Unterricht am Samstag grundsätzlich nicht zulässig. Nachschreibtermine auf einen Samstag zu legen, kann aber für Schulen manchmal notwendig sein. Zum Beispiel dann, wenn nachschreibende Schüler besonders viel fachfremden Unterricht verpassen würden. Deshalb können Klassenarbeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch am Samstag nachgeschrieben werden.
So steht es im nordrhein-westfälischen Schulgesetz (SchG NRW § 8 Abs. 1) "Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht in der Regel an wöchentlich fünf Tagen erteilt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz [...]". Viele Schulen nutzen diese Regelung, um zu Beginn eines Schuljahres für dessen Laufzeit feste Nachschreibtermine an Samstagen festzulegen. In diesem Fall sind die Nachschreibtermine am Samstag erlaubt.
Anders sieht es bei spontan von Lehrern festgelegten Nachschreibterminen aus. Diese müssen innerhalb der Woche oder an einem von der Schulkonferenz festgelegten Samstag liegen. Auch hierbei gilt: Die Nachschreib-Arbeit muss rechtzeitig angekündigt werden. (BASS 13 - 21 Nr. 1.2 A § 6.1.2)
Hinweis der Redaktion: Die hier gegebenen Informationen spiegeln den Stand im September 2013 wieder und beziehen sich ausschließlich auf Schulen in Nordrhein-Westfalen. Für Fragen zu anderen Bundesländern empfehlen wir die jeweils zuständigen LandesschülerInnenvertretungen.
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