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Kaugummi im Unterricht

11.11.2013

Viele Schüler versüßen sich den manchmal langweiligen Schulalltag mit dem Kauen von Kaugummi. Doch Lehrer machen das oft nicht mit und verbieten die klebrigen Kaustreifen. Eine Praxis, die viele Schüler ärgert. Doch leider gibt es eine schlechte Nachricht für alle Kaugummi-Fans: Lehrer dürfen das Kaugummi Kauen im Unterricht verbieten. Viel tun können Schüler in diesem Zusammenhang nicht. Allerdings dürfen die Lehrkräfte einer Schule ein Verbot nur unter bestimmten Voraussetzungen aussprechen. Schulordnung regelt Verbote "Ein eventuelles Verbot kann durch eine individuelle Schulordnung geregelt werden. Über die Aufnahme und den Inhalt eines Verbots entscheidet das Gremium der Schulkonferenz. Für die Einhaltung der Schulordnung sind alle am Schulleben Beteiligten verantwortlich", erklärt Bernhard Hamacher, Pressesprecher der Düsseldorfer Bezirksregierung, die unter anderem für die Schulverwaltung zuständig ist. Wenn also die Schulordnung Kaugummi auf dem Schulgelände untersagt, dann müssen sich auch alle Schüler daran halten. Die Schulkonferenz, in der auch Vertreter der Schüler sitzen, kann eine solche Schulordnung allerdings verändern. Verbote anderer Lebensmittel Doch selbst wenn es kein generelles Kaugummi-Verbot gibt, darf ein Lehrer im Unterricht Kaugummi verbieten. So erklärt Bernhard Hamacher: "Weiterhin haben Lehrer und Lehrerinnen im Rahmen ihres Erziehungsauftrages die Möglichkeit, solche Verbote auszusprechen." Stört also das Kauen den Unterricht, kann der Lehrer Kaugummi dort verbieten. Gleiches gilt auch für andere Lebensmittel wie Butterbrote oder Äpfel. Hinweis der Redaktion: Die hier gegebenen Informationen spiegeln den Stand im September 2013 wieder und beziehen sich ausschließlich auf Schulen in Nordrhein-Westfalen. Für Fragen zu anderen Bundesländern empfehlen wir die jeweils zuständigen LandesschülerInnenvertretungen.

von youpod

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