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Online-Shopping: Sicher einkaufen im Internet
Online-Shopping ist schnell, einfach und praktisch. Aber es gibt auch oft Probleme und schlechte Online-Shops. Besonders schlimm ist es, wenn man bezahlt hat, aber keine Ware bekommt. Auch bei Apps muss man vorsichtig sein. Wer online etwas kauft, sollte also einige Regeln beachten.
Tipps zum Online-Einkauf
Das Jugendportal www.handysektor.de erklärt, wie man einen sicheren Online-Shop erkennt: "Die Angaben im Impressum (Adresse und Telefonnummer) vorab mit einem Online-Telefonbuch abgleichen und prüfen, ob es den Anbieter auch wirklich gibt. Auch Zahlungsmethoden sagen etwas über die Vertrauenswürdigkeit aus. Wenn nur Vorkasse möglich ist, lieber einen alternativen Shop wählen. Hohe Rabatte von über 30 Prozent bei topaktuellen Artikeln sollten ebenfalls misstrauisch machen. Oft hilft auch eine Internet-Recherche mit dem Namen des Online-Shops und dem zusätzlichen Suchwort 'Beschwerde' oder 'Probleme'. Manche Online-Shops sind auch mit Gütesiegeln ausgezeichnet, doch nicht jedes Siegel ist vertrauenswürdig. Am besten vorher informieren, wie das Siegel zustande kommt."
Handysektor gibt zehn Tipps für sicheres Einkaufen im Netz:
1. Auf eine sichere Verbindung (https) achten
2. Das Impressum des Online-Shops prüfen
3. Über Gütesiegel vorher informieren, z. B. unter www.internet-guetesiegel.de
4. Im Internet nach Kundenbewertungen des Online-Shops suchen (Name + Suchwort "Problem" eingeben)
5. Die richtige Zahlungsmethode (wenn möglich PayPal oder Rechnung) wählen
6. Gegenüber überdurchschnittlich hohen Rabatt-Angeboten misstrauisch sein
7. Nutzerkonten bei Online-Shops immer mit einem sicheren Passwort schützen
8. Nur mit PCs, Smartphones oder Tablets einkaufen, die mit aktueller Software und Virenschutz geschützt sind
9. Vorsicht vor Phishing-Mails: Seriöse Anbieter fragen nicht nach Passwörtern in E-Mails
10. Auf Smartphones/Tablets: Ungewollten In-App-Käufen mit einer Sperre vorbeugen
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Auch die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, damit der Online-Einkauf auch zukünftig reibungslos abläuft:
Eindeutige Widerrufserklärung: Verbraucher müssen den Widerruf eines Internet-Einkaufs ausdrücklich erklären. Die kommentarlose Rücksendung der Ware oder die Verweigerung der Paketannahme ist nicht ausreichend. Die Widerrufserklärung kann zwar theoretisch auch mündlich erfolgen. Um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, sollte man statt Telefon besser E-Mail, Fax oder Brief nutzen. Die meisten Händler werden ihren Kunden im Internet, per E-Mail oder im Warenpaket ein Widerrufsmuster bereitstellen. Legt man dieses der Rücksendung ausgefüllt bei, ist der Widerruf wirksam.
Rücksendung binnen 14 Tagen: Wird ein Internet-Einkauf widerrufen, muss der Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückabgewickelt werden. Käufer müssen die Ware innerhalb der Frist zumindest wieder in Richtung Händler auf den Weg gebracht haben. Jedoch kann der Händler den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist oder der Käufer zumindest einen Beleg für die Absendung vorlegen kann.
Hinsendekosten: Die ursprünglich bezahlten Versandkosten muss der Händler im Falle des Widerrufs in voller Höhe erstatten. Ausgenommen sind über den Standardversand hinausgehende Kosten, die zum Beispiel angefallen sind, weil der Käufer eine Expresslieferung gewählt hatte. Käufer müssen keine Fracht-, Liefer- oder Versandkosten bezahlen, wenn Händler über diese nicht vor Vertragsschluss auf der Internetseite informiert haben.
Rücksendekosten: Im Falle des Widerrufs hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen. Vorausgesetzt, der Händler hat den Kunden über diesen Umstand vor Vertragsschluss zumindest auf der Internetseite klar und verständlich hingewiesen. Verkäufer können sich natürlich jederzeit bereit erklären, die Kosten der Rücksendung zu übernehmen.
Die Initiative klicksafe weist außerdem darauf hin, dass auch bei Online-Käufen die Pflicht zur Gewährleistung bei den Produkten gilt, sodass eine Reparatur bei Defekt eingefordert werden kann.
Jugendliche bis 17 Jahren gelten als beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen nur kleinere Einkäufe ohne Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten machen: Der Preis der Ware muss sich im Rahmen ihres Taschengeldes bewegen. Wenn sie teurer ist, müssen die Eltern vor oder nach dem Kauf zustimmen. Tun sie das nicht, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Bei klicksafe findet ihr noch mehr Infos: Broschüre: Spielregeln im Internet und Schwerpunkt Abzocke im Internet
In dem folgenden handysektor-Video erfahrt ihr, was hinter der Shopping-App "Wish" steckt.
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