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Gestaltet eure Wahlurne: Wettbewerb zur U18-Wahl

21.02.2017

Bei der U18-Wahl können Kinder und Jugendliche neun Tage vor der Landtagswahl in NRW symbolisch ihre Stimme abgeben, da eine Teilnahme zur "richtigen" Wahl am 14. Mai nicht erlaubt ist. Organisiert vom Landesjugendring NRW könnt ihr im Vorfeld nun eure Wahlurne selber gestalten und Preise gewinnen.

Viele Jugendliche finden Politik zu trocken und setzen sich daher nicht mit auseinander. Der Wahlurnenwettbewerb eröffnet nun eine kreative und somit neue Herangehensweise an das Thema Politik. "Wir wollen zeigen, dass Politik Spaß macht und das Interesse von Kindern und Jugendlichen für demokratische Prozesse wecken", erklärt Sarah Primus, Vorsitzende des Landesjugendrings NRW.

Bei der Gestaltung der Wahlurne könnt ihr eurer Kreativität freien Lauf lassen. Ob basteln, handwerklich aktiv werden oder einen Gegenstand zur Wahlurne umfunktionieren: Alles ist erlaubt. Fotografiert eure fertige Wahlurne und schickt sie bis zum 5. Mai per Mail an nrw2017@u18.org. Die Landesjugendring-Jury wählt anschließend drei Gewinnergruppen aus, die sich über Gutscheine für Outdoor-Spiele von kubb-spiel.de freuen können.

Background Check zur U18-Wahl:

Was ist eigentlich die U18-Wahl? An Bundes- und Landtagswahlen dürfen deutsche Jugendliche erst ab 18 Jahren teilnehmen. Doch auch die Interessen der unter 18-Jährigen dürfen nicht vernachlässigt werden. Ihr könnt daher bei der U18-Wahl auf euch aufmerksam machen und symbolisch eure Stimme abgeben. Der Landesjugendring NRW verbindet die Wahl zudem mit der Forderung nach einer generellen Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre.

Eure Stimme könnt ihr bis zu neun Tagen vor der Landtagswahl abgeben, also spätestens am 5. Mai 2017. Gewählt werden kann in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Sportvereinen, Bibliotheken, in der Fußgängerzone, in mobilen Wahllokalen und an vielen weiteren Orten. Auch im Haus der Jugend wird ein Wahllokal eingerichtet sein.

Stimmberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – egal, ob mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Auch sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche können mithilfe einer Schablone für die Wahlzettel an der U18-Wahl teilnehmen.

von Marion

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