Europa-Wahl: Wer wählen darf
06.05.2019
Die Europawahl:
- findet alle fünf Jahre statt.
- wird zur gleichen Zeit in allen Mitgliedstaaten der EU abgehalten.
- ermöglicht den Bürger*innen ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament zu wählen.
- alle Unionsbürger*innen können teilnehmen
- alle Wahlberechtigte können im Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat wählen, sofern er*sie den Hauptwohnsitz in diesem Land hat
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten. Außerdem müssen Wähler*innen ...
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- länger als drei Monate in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU und
- im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein.
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