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Deine Rechte und Pflichten in der Ausbildung

04.08.2020

Während deiner Ausbildung hast du einiges zu tun: Vor allem lernst du einen Beruf. Du musst aber auch Vorgaben erfüllen und dich an einige Pflichten halten. Als Auszubildende*r hast du aber auch Rechte, die deine Firma respektieren muss.

Welche das sind, hat die DGB-Jugend zusammengefasst:

Rechte

Vergütung: Du hast das Recht auf einen angemessenen Lohn, also eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe ist in den Tarifverträgen festgelegt. Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, gilt die Mindestausbildungsvergütung: Sie beträgt 2023 im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 620 Euro.

Vertrag: Vor der Ausbildung muss der Vertrag schriftlich geschlossen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Darin stehen wichtige Punkte wie die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Ausbildungsmittel: Der Ausbildungsbetrieb muss dir die nötigen Ausbildungsmittel und Arbeitsmaterialien kostenlos zur Verfügung stellen.

Freistellung: Dein Betrieb muss dir für den Unterricht in der Berufsschule freigeben.  

Ausbildungsziel: Du hast das Recht, nur Arbeiten zu erledigen, mit denen du das Ausbildungsziel erreichst: Das heißt, regelmäßige Putzdienste oder private Botengänge für Chef*innen, musst du nicht machen.  

Zeugnis: Es besteht das Recht auf ein Zeugnis, das der Ausbilder dir am Ende der Ausbildung ausstellen muss.

Vertretung: Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.

Probezeit: In den ersten ein bis maximal vier Monaten lernen sich Betrieb und Azubi kennen. Beide können die von heute auf morgen und ohne Begründung schriftlich kündigen.

Kündigungsrecht: Du hast das Recht auf eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und kannst das Ausbildungsverhältnis mit einer vierwöchigen Frist beenden.

Schutz: Dein Betrieb muss deine körperliche und seelische Unversehrtheit während der gesamten Ausbildung gewährleisten. 

Urlaub: Wie viel Urlaub dir zusteht, steht im Arbeitsvertrag. Mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden. Auf deinen schriftlichen Urlaubsantrag müssen Arbeitgeber*innen innerhalb eines Monats reagieren.


Pflichten

Lernpflicht: Eine allgemeine Pflicht des Azubis ist die Lernpflicht. Du musst dich darum bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Sorgfaltspflicht: Deine Tätigkeiten und Aufgaben in Betrieb und Berufsschule musst du immer ordentlich und zuverlässig erfüllen. Das Führen des Berichtsheftes ist sehr wichtig.

Teilnahmepflicht: Du musst am Unterricht der Berufsschule teilnehmen.

Anweisungen: Gibt der Ausbildende dir Anweisungen, musst du sie befolgen und die Aufgaben erledigen.

Betriebsordnung:  Als Azubi musst du dich an die Betriebsordnung und alle mit ihr verbundenen Anweisungen halten.

Bewahrungspflicht: Du musst sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien umgehen.

Schweigepflicht: Betriebsgeheimnisse musst du unbedingt für dich behalten.

Krankmeldung: Wenn du nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du dich krankmelden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.


Noch mehr Fragen? Bei deinen Rechten und Pflichten helfen dir weiter: deine Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Betriebs- oder Personalrat, die zuständige Gewerkschaft und die Ausbildungsberatungen, die du hier bei youpod.de findest. 

von Charlotte

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