Stadtspaziergang - Justiz im NS
Rundgang mit der Mahn- und Gedenkstätte: "Das Düsseldorfer Oberlandesgericht und die Justiz im Nationalsozialismus"
"Im Namen des Volkes …" ist eine feste Formulierung des deutschen Prozessrechtes. Sie drückt aus, dass der Ursprung aller Macht vom Volk ausgeht und die Gesetzgebung demokratisch legitimiert ist. Während des nationalsozialistischen Regimes ergingen Urteile auch "im Namen des Volkes". Doch das Gesetz wurde mehr und mehr Unrecht. Politische Gegner wurden als angebliche "politische Kriminelle", Bettler und Prostituierte als "asoziale Elemente" juristisch belangt, Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung als vermeintlich "erbkrank" herabgewürdigt und ihrer körperlichen Integrität per Beschluss des "Erbgesundheitsgerichts" brutal beraubt, Homosexuelle nach dem Paragrafen 175 verfolgt.
Urteile und Strafmaß folgten den nationalsozialistischen Gesetzen, Richter und Staatsanwälte nutzten ihre Handlungs- und Ermessensspielräume im Sinne der NS-Ideologie. Hinzu trat die Ausgrenzung aus den juristischen Berufen all derjenigen, die für die Nationalsozialisten nicht zur sogenannten "Volksgemeinschaft" gehörten.
Die Spaziergänge finden auf Grund der aktuellen Situation unter anderen Bedingungen als gewöhnlich statt. Es können nur 18 Personen teilnehmen. Anmeldungen per Mail an nicole.merten@duesseldorf.de
Denkt an den Mund-Nasenschutz. Die Teilnahme ist kostenlos.
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