Jugendringe und Jugendverbände vertreten die Interessen aller Kinder und Jugendlicher – auch die von jungen Geflüchteten. Was sie für die jungen Geflüchteten machen werden und für sie fordern, schreiben sie hier.
Vom 15. bis 17. April trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von Jugendringen aus über 20 Großstädten Deutschlands zu ihrer jährlichen Konferenz in Dortmund. Der Jugendring Düsseldorf ist von Anfang an Mitglied in dieser bundesweiten Arbeitsgemeinschaft von kommunalen Jugendringen.
Die Konferenz stand unter dem Motto: "Aufgaben von Jugendverbänden und Jugendringen in der Arbeit mit und für junge Geflüchtete". Drei Tage tauschten sich ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die Situation in der Arbeit mit und für junge Geflüchtete aus.
Am Ende der Konferenz verabschiedeten die kommunalen Jugendringsvertreter ein gemeinsames Papier zur Arbeit mit und für junge Geflüchtete:
Jugendringe und Jugendverbände sind Interessensvertreter aller Kinder und Jugendlichen, dazu gehören selbstverständlich auch junge Geflüchtete. Jugendringe wissen um die Vielfalt und Unterschiedlichkeit ihrer Mitgliedsverbände und ermutigen sie, in der Arbeit mit jungen Geflüchteten aktiv zu werden.
Jugendringe und Jugendverbände verstehen sich nicht als Ausfallbürge für fehlende professionelle Angebote. Die Beteiligung geflüchteter Kinder und Jugendlicher sehen wir nicht als Konkurrenz zu oder Verdrängung von bestehenden Angeboten, sondern als Öffnung und Weiterentwicklung und Ergänzung unserer Arbeit.
Ressourcen – Was wir können:
- Durch verlässliche und kontinuierliche Angebote bieten wir Stabilität und Normalität. Demokratische Strukturen und eine hohe Transparenz unserer Arbeit vermitteln auch Menschen, die belastende Erfahrungen gemacht haben, Sicherheit.
- Jugendverbände machen bereits vielfältige qualifizierte Angebote.
- Jugendringe und Jugendverbände wissen um die besonderen Anforderungen der Arbeit mit jungen Geflüchteten.
Unsere Forderungen:
- Für junge Geflüchtete gilt uneingeschränkt die UN-Kinderrechtskonvention. Ebenso haben sie Anspruch auf alle Leistungen und den Schutz des SGB VIII.
- Die Zuständigkeit/Ansprechbarkeit der kommunalen Behörden muss vereinfacht werden und es müssen Strukturen hergestellt werden.
- Wir erwarten, dass Jugendverbänden mit ihren Angeboten als Partner in der Arbeit mit jungen Geflüchteten wahrgenommen werden.
- Die Kommunen nehmen erreichbare Ansprechpartner*innen für Ehrenamtliche in die Leistungsbeschreibungen von Trägern von Flüchtlingseinrichtungen auf.
- Wir fordern eine Finanzierung der langfristigen und zusätzlichen Arbeit.
- Jugendringe und Jugendverbände benötigen Zeit zur Entwicklung, Etablierung und Qualifizierung von Angeboten.
- Wir fordern eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit.
Ein youNEWS-Beitrag von
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Veröffentlicht am
26. April 2016
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