Was können Auzubis tun, wenn sie ständig Probleme mit ihrem Chef haben? Das hat sich die zehnte Klasse der Erich-Kästner-Schule gefragt. Die Schüler überlegten sich einen Beispielfall und nahmen Kontakt zu Azubiss, einer Beratungsstelle der Diakonie, auf.
Tobias ist 18 Jahre alt und macht eine Ausbildung im Supermarkt. Tobias’ Chef nörgelt immer wieder rum. Man kann nicht normal mit dem Chef reden, er meckert einfach immer weiter. Tobias fragt sich, ob der Chef mit anderen Mitarbeitern genauso umgeht oder ob es allein an seiner Person liegt. Außerdem schnüffelt der Chef in Tobias Privatsachen herum und verlangt von Tobias, dass er ständig Überstunden macht.
Die Jungs der Klasse 10 der Erich-Kästner-Schule haben Kontakt zu AzuBiss® augenommen, das ist eine Beratungsstelle der Diakonie in Düsseldorf für Auszubildende, und sich dort informiert was Tobias jetzt machen kann.
Schüler: Tobias’ Chef meckert permanent. Was kann er tun, damit das aufhört?
AzuBiss® Bei solchen Problemen ist es wichtig, den Grund herauszufinden. Hier gibt es natürlich viele Möglichkeiten. Man könnte beobachten, ob der Chef einfach nur ab und zu launisch ist oder ob dies ein Dauerzustand ist. Steht vielleicht der Betrieb kurz vor der Insolvenz bzw. Pleite? Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man erträgt diese Situation und wartet sehnsüchtig auf den Feierabend. Oder aber man sucht gezielt das Gespräch mit seinem Chef unter vier Augen, erzählt ihm ruhig und freundlich von seiner belastenden Lage und versucht Verständnis bei ihm zu wecken.
Schüler: Wie viele Stunden muss man in der Woche arbeiten? Wie viele Urlaubstage stehen einem zu?
AzuBiss®: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ist man über 18 kann man bis zu 48 Stunden in der Woche arbeiten. Dies ist alles gesetzlich geregelt. Gesetzlich festgeschrieben sind auch die Ruhepausen und Ruhezeiten, z. B. bei Nacht- und Schichtarbeit. Wenn du dir unsicher bist, ob du zu viel arbeitest, kannst du dich auch gerne mit der zuständigen Kammer in Verbindung setzen und nachfragen. Für Tobias, der eine Ausbildung im Einzelhandel macht, ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig. Auch die Untergrenze für Urlaubstage ist gesetzlich festgeschrieben. Der Abspruch auf Urlaub unterscheidet sich je nach Alter des Auszubildenden. Das sind mindestens 30 Werktage (Achtung: Werktag bedeutet Montag bis Samstag!), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist; mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist; mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel für Jugendliche im Bergbau. Für alle über 18-Jährigen beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage im Jahr. Wenn du es genau wissen möchtest, wende dich bitte an deine zuständige Kammer. Die weiß genau, ob du genug Urlaubstage bekommst.
Schüler: Vielen Dank!
Azubiss®: Gerne!
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Veröffentlicht am
25. Juli 2011
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