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Carsharing

25.04.2013

Auf ein eigenes Auto zu verzichten und stattdessen einen fahrbaren Untersatz gemeinschaftlich zu nutzen, wird immer beliebter. Besonders junge Leute nutzen diese Alternative aus Überzeugung und wegen ihres schmalen Budgets.

"Carsharing ist bequem, kostengünstig und umweltfreundlich", lobt die Verbraucherzentrale NRW das Prinzip der geteilten Autofreude. Das Nutzungsprinzip ist einfach: Entweder leihen Kunden einen Wagen aus der Flotte eines gewerblichen Unternehmens aus, oder sie suchen sich über einen Vermittlungsservice im Internet einen privaten Anbieter in der Nachbarschaft, der seinen Privatwagen gegen eine Gebühr zur Verfügung stellt.

Fahranfänger können beide Service-Spielarten jedoch häufig nicht ungebremst nutzen. Welche Hürden zu nehmen sind, hat die Verbraucherzentrale NRW mit Blick auf die Verleihbedingungen der 14 Carsharing-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sowie bei vier Online-Plattformen für privates Carsharing festgestellt. Wie beim gewerblichen Mietwagenverleih üblich, müssen Fahrer auch beim zeitlich begrenzten Autoteilen auf spezielle Konditionen achten:

Carsharing-Unternehmen:
Zwei Autoteilfirmen schließen Fahranfänger kategorisch aus: Dort dürfen sie erst ans Steuer, wenn sie das 20. beziehungsweise 24. Lebensjahr erreicht haben. Bei allen anderen Anbietern geht’s auch früher – jedoch nicht ohne Einschränkungen. Vielfach versuchen die Unternehmen ihr Risiko zu minimieren, indem sie den noch unerfahrenen Fahrern eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall aufbrummen. Andere Anbieter rücken für die ersten erlaubten Fahrversuche nur Kleinwagen raus, pochen auf eine Kaution oder verlangen den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung. Hier lohnt sich vor der Unterschrift unter einem Carsharing-Vertrag auf jeden Fall das Studium des Kleingedruckten, denn die Sonderkonditionen für Fahranfänger können ins Geld gehen – besonders im Schadensfall.

Privates Carsharing:
Das ist nichts für jemanden, der gerade erst den Führerschein gemacht hat. Wer über eine Internet-Plattform einen Privatwagen für ein bestimmtes Zeitfenster mieten möchte, muss über eine gewisse Fahrpraxis verfügen. Konkret: Autofahrer müssen mindestens 23 Lenze zählen und seit drei Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.

Kaum Angaben für junge Fahrer:
Häufig sind Besonderheiten und Einschränkungen für die junge Zielgruppe im Internetauftritt der Anbieter nicht explizit aufgeführt, schwer zu finden oder überholt. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, sich vor der Anmeldung bei einem Carsharing-Unternehmen telefonisch über die Verleihbedingungen für junge Autofahrer zu informieren.

Hinweise zu den Carsharing-Angeboten für Fahranfänger gibt es online unter www.vz-nrw.de/carsharing.de. Mehr Informationen rund um die Themen Carsharing und klimafreundliche Mobilität erhalten junge Leute in der Umweltberatung in ihrer Nähe: Kontakt und Sprechzeiten unter www.vz-nrw.de/umweltberatung.

von VerbraucherzentraleNRW

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