Mein Recht
Bundestagswahl
09.09.2013
Am 22. September ist Bundestagswahl. Doch was bedeutet das eigentlich? Wer darf da wen wählen und wie läuft die Wahl ab? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Überall in Düsseldorf hängen sie herum: Plakate mit Aufschriften wie "Teilen macht Spaß: Millionär-Steuer!", "Jarzombek" oder "Wir für ein Alter ohne Armut" - Wahlplakate. Sie verkünden die herannahende Bundestagswahl am 22. September. Doch wen können wir als Düsseldorfer da eigentlich genau wählen? Merkel und Steinbrück? Nicht ganz.
Jeder Düsseldorfer, der über 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist, darf am 22. September im Wahllokal seine Stimme abgeben. Dabei hat jeder Wahlberechtigte gleich zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Poliker aus Düsseldorf und eine Zweitstimme für eine Partei.
Mit der Erststimme wählst du einen Politiker aus deinem Wahlkreis. Düsseldorf besteht bei der Bundestagswahl aus zwei Wahlkreisen: Wenn du im Düsseldorfer Norden wohnst, gehörst du zum Bezirk "Düsseldorf I". In diesem Bezirk treten zehn Politiker gegeneinander an. Wohnst du im Düsseldorfer Süden, gehörst du zum Bezirk "Düsseldorf II". Hier treten neun Politiker an. Der Politiker mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Bundestag ein. 299 werden insgesamt in ganz Deutschland gewählt.
Außerdem hast du noch eine Zweitstimme. Mit dieser Zweistimme kannst du eine Partei wählen, die in Nordrhein-Westfalen aktiv ist. Erreicht eine Partei in einem Bundesland mehr Zweitstimmen als Erststimmen, ziehen über die Politiker aus den Wahlkreisen hinaus weitere Politiker dieser Partei in den Bundestag ein. Erhält eine Partei deutschlandweit allerdings weniger als 5 Prozent der Stimmen, darf sie nicht in den Bundestag einziehen. Auch von den Parteien ziehen zusätzlich 299 Politiker in den Bundestag. Insgesamt gibt es also 598 Sitze im Bundestag.
Angela Merkel und Peer Steinbrück sind die Kanzlerkandidaten der beiden größten deutschen Parteien, der CDU und der SPD. Du kannst die Kanzlerin oder den Kanzler aber nicht direkt wählen, sondern nur die Politiker aus den Wahlkreisen und die Parteien in den Bundesländern. Nach der Wahl wählen diese Politiker als Mitglieder des Bundestages dann den Bundeskanzler. Nach der Wahl ziehen die Gewinner der Wahlkreise und die sonstigen Gewinner der Parteien in den Bundestag ein. Welche der Parteien regieren darf, entscheidet sich nach der Anzahl der Stimmen.
Um dann in der Regierung regieren zu können, benötigen die Parteien eine Mehrheit der Stimmen, also mehr als die Hälfte der Sitze im Bundestag. Da im Normalfall keine Partei genügend Stimmen für eine alleinige Mehrheit erreicht, schließen sich die Parteien nach der Wahl zusammen, um eine Regierung zu bilden. Dieser Zusammenschluss nennt sich Koalition.
Welche Politiker in deinem Wahlkreis antreten und wie ihre Forderungen lauten, erfährst du auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de. Dort kannst du deine Postleitzahl eingeben und erfährst sofort, welche Politiker auf deinem Wahlzettel am 22. September erscheinen. Außerdem hast du dort die Möglichkeit, den Politikern aus deinem Wahlkreis Fragen zu ihrer Politik zu stellen.
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