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E-Scooter: Diese Regeln musst du beachten

E-Scooter zu fahren ist beliebt. Du kommst schneller ans Ziel und es macht Spaß. Allerdings kann es schnell ziemlich teuer werden, wenn du dich nicht an die Regeln hältst. Wir haben dir diese Regeln, Hinweise und Tipps zusammengestellt.

Alter
Du musst zum E-Scooter-Fahren mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Führerschein brauchst du nicht. 

Wo fahren?
Mit einem E-Roller darfst du nur auf Radwegen fahren (und Radfahrstreifen sowie Fahrradstraßen). Wenn es keine gibt, darfst du auf die Auto-Fahrbahn ausweichen. Auf Gehwegen oder Bürgersteigen darfst du nie fahren. Ausnahme: wenn es spezielle Schilder erlauben. 

Geschwindigkeit
E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h fahren. Die Roller von Verleihfirmen sind auf dieses Tempo gedrosselt.

Fahrverhalten
Die Polizei NRW weist auf das richtige Fahrverhalten hin:

  • Hintereinander fahren
  • Möglichst weit rechts fahren
  • beim Abbiegen: blinken oder Handzeichen
  • Rücksicht auf Fahrräder nehmen
  • Fußgänger*innen haben Vorrang
  • E-Scooter platzsparend parken
  • Bei E-Rollern darfst du nicht noch eine Person mitnehmen oder einen Anhänger befestigen.

Das solltest du generell beachten:

  • Behindere keine anderen Menschen beim Fahren oder Abstellen der Roller.
  • Wer zu schnell und auf den falschen Wegen fährt, gefährdet Fußgänger*innen, Kinder und Fahrradfahrer*innen.
  • Wenn Scooter mitten auf dem Weg geparkt werden, sind sie Stolperfallen (u. a. für Blinde und Sehbehinderte) und sogar unüberbrückbare Barrieren für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer*innen.
  • Auch vor Garagen und Eingängen sollten die Roller deswegen nicht abgestellt werden.

Alkohol
Alkohol in Verbindung mit E-Scooter-Fahren? Eine sehr schlechte Idee – wie auch beim Auto- oder Fahrradfahren. Bei 0,5 bis 1,09 Promille begehst du (selbst ohne alkoholbedingte Auffälligkeit) eine Ordnungswidrigkeit. Normalerweise gibt es dann 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wenn du 1,1 Promille hast, begehst du eine Straftat.

Weitere Bußgelder

  • auf Gehweg fahren: 15 bis 30 Euro
  • auf Autobahn fahren: 20 Euro
  • über eine rote Ampel fahren: 60 bis 180 Euro
  • nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro

Rheinuferpromenade Düsseldorf
Am Rheinufer standen zu viele E-Scooter kreuz und quer herum. Die Stadt testet deswegen schon länger bestimmte Regeln: An Wochenenden dürfen dort zunächst keine E-Roller mehr abgestellt werden und auch keine Flächen dafür angeboten werden. Erlaubte Abstellflächen: am Apollo-Theater, in Höhe der Reuterkaserne, am Carlsplatz/Ecke Benrather Straße, Heinrich-Heine-Allee in Höhe Hausnummer 23 gegenüber der Oper, Mühlenstraße.


Es gibt in Düsseldorf mehrere Anbieter von Miet-E-Scootern. Die Nutzungsbedingungen unterscheiden sich zum Teil. Lies sie dir genau durch!

von youpod

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Viola Steinbeck

11.07.202112:24

Hallo! Super das Ihr euch des Themas angenommen habt. Leider sind die "Dinger" ein elendes Thema für Menschen mit Behinderung. Daher wäre es super gewesen, wenn Ihr bei dem Punkt "Fahrverhalten" auch drauf hingewiesen hättet. E-Scooter, die kreuz und quer abgestellt werden, sind mit unter nicht nur Stolperfallen (für Blinde und Sehbehinderte), sondern auf unüberbrückbare Barrieren für Gehbehinderte/Rollstuhlfahrer. Vielleicht könntest Ihr das noch zufügen. Gruß V. Steinbeck Mitglied des Behindertenrat der Stadt Düsseldorf Hallo! Super das Ihr euch des Themas angenommen habt. Leider sind die "Dinger" ein elendes Thema für Menschen mit Behinderung. Daher wäre es super g ausklappen

youpod

12.07.202111:20

Hallo und danke für den Kommentar! Wir wollten uns in diesem Beitrag ursprünglich auf die Regeln wie Verbote beschränken. Aber wir finden den Hinweis sehr wichtig und haben die grundsätzliche Rücksichtnahme noch ergänzt! Hallo und danke für den Kommentar! Wir wollten uns in diesem Beitrag ursprünglich auf die Regeln wie Verbote beschränken. Aber wir finden den Hinweis ausklappen

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