Hier zählt Vielfalt

Der Integrationsrat ist die kommunale Interessensvertretung aller Menschen mit Migrationsbiografie in Düsseldorf.

Er setzt sich u. a. für Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe ein.

Wer sitzt im Integrationsrat?

Gewählt werden Vertreter*innen aus Düsseldorf mit Migrationsbiografie.

Gemeinsam mit den Ratsmitgliedern bilden sie den Integrationsrat für fünf Jahre.

Wer darf wählen?

Wenn du am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt bist,
  • seit mindestens einem Jahr legal in Deutschland lebst,
  • seit dem 29. August 2025 mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet bist,
  • und eine Migrationsgeschichte hast.

Was heißt Migrationsgeschichte?

Wenn du

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit hast,
  • durch Einbürgerung Deutsche*r geworden bist,
  • oder deine Eltern dir die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich ermöglicht haben.

Wer darf nicht wählen?

Wenn du

  • noch im Asylverfahren bist,
  • nur geduldet bist (also eigentlich ausreisen müsstest),
  • oder unter besondere Ausnahmen im Aufenthaltsgesetz fällst.

Wie kannst du wählen?

  • Am 14. September im Wahlraum
  • oder per Briefwahl (Beantragung bis Freitag, 12. September, 15 Uhr)

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

  • Wahlbenachrichtigungen wurden bereits zugestellt.
  • Falls nicht: Hotline 0211-8993368 anrufen

Ein youHELP-Beitrag von

Veröffentlicht am 31. August 2025
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