Erstmals seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 werden wieder Wehrdienst-Fragebögen verschickt. Vielleicht fragst du dich: Bin ich betroffen? Muss ich antworten? Kann ich den Kriegsdienst verweigern? Wir beantworten hier eure Fragen.

Wer ist überhaupt wehrpflichtig?

Nach dem Grundgesetz gilt:

  • Wehrpflicht betrifft ausschließlich deutsche Männer
  • Frauen sind nicht wehrpflichtig

Die Wehrpflicht ist aktuell ausgesetzt, kann aber im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder greifen.

Was ist Kriegsdienstverweigerung?

Kriegsdienstverweigerung bedeutet:

  • Du verweigerst den Dienst mit der Waffe,
  • aus Gewissensgründen.

Das Recht darauf steht in Art. 4 Abs. 3 GG und gilt auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Wer kann verweigern?

Verweigern können:

  • wehrpflichtige Männer
  • Soldat*innen und Reservist*innen (auch Frauen)

Nicht verweigern müssen: Frauen, weil sie nicht wehrpflichtig sind

Kriegsdienstverweigerung ist also kein allgemeines Wahlrecht, sondern an Status gebunden.

Müssen Frauen verweigern?

Kurz: nein

Frauen:

  • müssen keinen Wehrdienst leisten
  • müssen nichts verweigern, solange sie nicht freiwillig Soldatin sind

Erst wer tatsächlich zum Dienst mit der Waffe verpflichtet ist, kann verweigern.

Was zählt als Gewissensgrund?

Ein Gewissensgrund liegt vor, wenn du es nicht mit dir vereinbaren kannst, Menschen zu töten oder daran mitzuwirken.

Das kann: ethisch, politisch, religiös, persönlich begründet sein.

Aber: Du musst es glaubhaft erklären können.

Reicht ein kurzer Satz?

Nein – es braucht eine Begründung.

Das Verfahren ist schriftlich, aber nicht beliebig:

  • Du musst deine Haltung erklären,
  • deinen Weg dahin nachvollziehbar machen.

Das Bundesamt prüft: Ernsthaftigkeit, Glaubwürdigkeit, innere Konsequenz.

Wie läuft das Verfahren ab?

Wichtig zu wissen:

  • Antrag ist jederzeit möglich
  • Antrag verhindert nicht Musterung oder Erfassung
  • Erst wenn du tauglich bist, wird über den Antrag entschieden.

Der Antrag läuft über das Karrierecenter der Bundeswehr. Es folgt eine Weiterleitung an das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Sollte man “vorsorglich” verweigern?

Rechtlich gilt:

  • Wehrpflicht ist weiter ausgesetzt
  • Anerkennungsquote ist aktuell hoch
  • Änderungen sind nicht beschlossen

Ein Antrag bedeutet aber: Du bist als tauglich erfasst.

Beratung hilft, abzuwägen, ob und wann ein Antrag sinnvoll ist.

Hol dir Beratung

Kostenlose Beratung bekommst du beispielsweise bei:

DFG-VK-Gruppe Düsseldorf
freitags 18 bis 19.30 Uhr
Bürgerhaus Bilk, Raum 112
Telefon: 0170-17 68 103
E-Mail: duesseldorf@dfg-vk.de

Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)
www.eak-online.de/beratung

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Veröffentlicht am 26. Januar 2026
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